Im Prozess am Landgericht Landau wurde der 74-jährige Mann - ein pensionierter Lehrer - zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht stellte fest: Der Rentner aus einem kleinen Ort in der Südpfalz hatte als langjähriger Tennislehrer das Vertrauen seiner Schülerin, 12 Jahre alt, missbraucht.
Sexueller Missbrauch an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
Im April 2025 machte der Mann obszöne sexuelle Anspielungen und schlug dem Mädchen auf den Po. Später lud er die 12-Jährige und ihre 13-jährige Freundin zu sich nach Hause ein.
Dort kam es zu einem ersten Missbrauch. Er erzählte den beiden seine sexuellen Fantasien und schlug ihnen diverse sexuelle Handlungen an sich selbst vor. Er zog die 12-Jährige auf seinen Schoß und streichelte ihr die Wange, bis sie sich mit Hilfe ihrer Freundin aus seiner Umklammerung lösen konnte.
Handys filmen sexuellen Missbrauch
Der 74-Jährige lud die beiden wieder ein. Diesmal jedoch hatten die Beiden ihre Handys dabei und zeichneten damit sämtliche Gespräche auf - und auch wie der Mann dem einen Mädchen in die Unterhose griff.
Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, es sei traurig, dass die Mädchen meinten, diesen sexuellen Missbrauch beweisen zu müssen, dass sie kein Vertrauen hatten, dass ihnen andere Erwachsene den Missbrauch auch ohne die Videos glauben würden.
12-jähriges Opfer von der Tat noch beeinträchtigt
Die Mutter der 12-Jährigen, die als Nebenklägerin im Gericht war, sagte, dass ihre Tochter heute noch von den Geschehnissen beeinträchtigt sei. Ihre Tochter sei immer recht gut in der Schule gewesen. Jetzt sei ihre Versetzung gefährdet.
Rentner erkennt Urteil an
Der Senior hat alle Taten gestanden. Er sagte im Gerichtssaal: "Ich schäme mich, wie sehr kann ich gar nicht sagen." Er akzeptierte seine Verurteilung noch im Gerichtssaal und ließ über seinen Anwalt verkünden, dass er auf jeden Fall bereit ist, Schadensersatz zu leisten.
Er darf sich drei Jahre lang nichts zu schulden kommen lassen. Vom Gericht wurde er außerdem dazu verurteilt, 8.000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.