Monatlich Gehalt fürs Nichtstun: So ein Fall hatte zuletzt im Westerwald für bundesweite Schlagzeilen gesorgt: Eine Kommune hatte einem Beamten fünf Jahre lang Gehalt gezahlt, ohne dass er dafür arbeiten musste. Der verantwortliche Bürgermeister Bernd Brato (SPD) der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain trat deshalb zurück. Von ihm verlangt die Verbandsgemeinde inzwischen fast 600.000 Euro Schadenersatz - und auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Neue Fälle: Ludwigshafen und Bezirksverband Pfalz im Fokus
Jetzt schildert der Landesrechnungshof in seinem neuen Kommunalbericht weitere Fälle. Der Schaden für den Steuerzahler liegt laut Prüfbehörde diesmal sogar bei fast 1,5 Millionen Euro. Um wen es geht, sagt der Rechnungshof nicht. Der SWR konnte allerdings recherchieren, wer betroffen ist.
In einem Fall geht es um die Stadt Ludwigshafen mit ihrer Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos). Im anderen Fall geht es um den Bezirksverband Pfalz - einen Kommunalverband mit dem Landrat des Kreises Bad Dürkheim, Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU), an der Spitze. Beiden Kommunen wirft der Rechnungshof vor, dass sie sich problematischer beziehungsweise leistungsunfähiger Mitarbeiter entledigt hätten, indem sie die Betroffenen vom Dienst freigestellt hätten.
Ludwigshafen: Neun Jahre Freistellung bei vollem Gehalt
Besonders krass ist der Fall eines Mitarbeiters der Stadt Ludwigshafen. Er war bis zum Beginn seiner Rente im Herbst vorvergangenen Jahres sage und schreibe neun Jahre lang von der Arbeit freigestellt - bei vollem Gehalt. Doch damit nicht genug; die Stadt hat ihm während der neun Jahre der Freistellung auch noch einen Zuschuss für das Jobticket gezahlt. Und: Für nicht genommenen Urlaub während der Zeit des Nichtstuns hat ihm die Stadt am Ende fast 60.000 Euro obendrauf gezahlt.
Vertragsbruch ohne Konsequenzen
Die Geschichte ist damit aber immer noch nicht zu Ende. Der Rechnungshof hat herausgefunden, dass der Mann sich im Internet zu dem Vorgang geäußert hat. Das Brisante: Der Betroffene hatte vertraglich zugesichert, sich nicht öffentlich zu äußern. Es wurde dazu eine Vertragsstrafe vereinbart.
Der Rechnungshof wirft der Stadt Ludwigshafen aber vor, dass sie keine Vertragsstrafe verhängt hat, obwohl das möglich gewesen sei. Der Gesamtschaden dieser Freistellung für den Steuerzahler liege bei fast 720.000 Euro. Und fest steht: sie sei rechtswidrig.
Begründung der Freistellung: "Sonderling mit verschrobenem Verhalten"
Laut Kommunalbericht begründet die Stadt die Freistellung unter anderem damit, dass der Mitarbeiter "eigenwillige fachliche Vorstellungen" gehabt habe und durch "verschrobene Verhaltensweisen" auffiel. Er wurde als "Sonderling" mit "düsterem Erscheinungsbild" beschrieben. Sein Hang zum "Verkomplizieren" habe zu Irritationen und zur Ablehnung bei Kunden der Verwaltung und bei Kollegen geführt. Es sei zuletzt "niemand mehr bereit gewesen, den Mitarbeiter zu beschäftigen".
Der Rechnungshof sagt, man hätte sich mehr darum kümmern müssen, innerhalb der Verwaltung eine passende Arbeit für den Mitarbeiter zu finden. Und wenn dass alles nicht geklappt hätte, dann hätte man dem Mann kündigen müssen.
Der Rechnungshof hat die Stadt Ludwigshafen aufgefordert, den Schaden für den Steuerzahler von rund 720.000 Euro zu ersetzen. In dem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob das Geld bei der oder den Personen zurückgeholt werden kann, die die Freistellung verantwortet haben, so die Prüfbehörde.
Bezirksverband Pfalz: Mehrere Freistellungen und doppelte Gehälter
Auch beim Bezirksverband Pfalz kam es zu Freistellungen, die nach Einschätzung des Rechnungshofs rechtswidrig sind. Ein leitender Beamter wurde fünf Jahre lang bis zu seiner Pension bei vollen Bezügen freigestellt, sein Stellvertreter ein Jahr bis zum Vorruhestand. Ein Verwandter des leitenden Beamten erhielt zudem ein Jahr lang doppelte Gehälter durch eine Versetzung. Der Gesamtschaden für den Steuerzahler liegt hier bei 490.000 Euro, so der Rechnungshof.
Vorgehen der Kommunen nicht rechtens
Auch für diese Fälle fordert der Rechnungshof Schadenersatzansprüche zu prüfen. Und zwar gegen den damals zuständigen Bezirkstagsvorsitzenden, den früheren Oberbürgermeister von Frankenthal, Theo Wieder (CDU), wie aus einem Protokoll des Bezirksverbands hervorgeht.
Der Rechnungshof stellt abschließend klar: Es mag bequem sein, sich problematischer Mitarbeiter durch langjährige bezahlte Freistellungen vergleichsweise geräuschlos zu entledigen. Kommunen ist ein solches Vorgehen aber untersagt, weil sie öffentliche Mittel, also Steuergelder, verwenden. Er lässt durchblicken, dass die bezahlten Freistellungen in seinen Augen vorsätzlich erfolgten. Sollte eine Staatsanwaltschaft zum selben Ergebnis kommen, würde den Verantwortlichen sogar Gefängnis oder Geldstrafe drohen.