Vor zehn Tagen lädt die AfD im Westerwald zu einem öffentlichen "Bürgerdialog" nach Stockum-Püschen. Gastredner in der Gemeindehalle ist Dennis Hohloch, AfD-Landtagsabgeordneter aus Brandenburg. Er ist ein auch von Medien gefragter Mann, weil er eine der zentralen Figuren beim Aufbau der neuen AfD-Jugendorganisationen ist. Der Verfassungsschutz in Brandenburg sieht ihn im extremistischen Lager.
Auf Anfrage wurde dem SWR die Teilnahme an dem Bürgerdialog verwehrt. Der AfD-Kreisvorsitzende Bailey Wollenweber begründet dies unter anderem mit der Berichterstattung des SWR über die AfD, mit der der Funktionär offensichtlich unzufrieden ist. "Sollte der SWR künftig wieder den eigenen Bildungs- und Informationsauftrag nicht nur im Leitbild, sondern auch in der Praxis erkennen lassen, heißen wir Sie selbstverständlich gerne willkommen", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. In einer weiteren E-Mail heißt es, der SWR habe "jederzeit vom öffentlichen Gehweg filmen können."
Einzelne Journalisten mit Zutritt
Mit anderen Medienvertretern hatte der Kreisverband offenbar weniger Probleme: In einem Video des Youtube-Kanals "Hessencam", das die Geschehnisse an diesem Abend außerhalb der Gemeindehalle dokumentiert, sind zwei Personen zu sehen, die sich als Pressevertreter bezeichnen und erklären, sie seien für die Veranstaltung akkreditiert worden. In den Tagen darauf erscheint mindestens ein Onlineartikel mit eigenen Eindrücken aus der Halle.
Darf die AfD handverlesenen Journalisten Zutritt gewähren und andere ausschließen? Zuletzt gab es mehrere Eilentscheidungen, in denen Gerichte Medienvertretern Recht gaben, die die AfD auf Zutritt zu Veranstaltungen verklagt hatten. So entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof 2024 im Fall einer AfD-Wahlparty, es sei eine "sachfremde Differenzierung", wenn einzelnen Medien "wegen einer angeblichen Tendenz ihrer Berichterstattung, die dem Veranstalter nicht genehm ist, von einer Versammlung ausgeschlossen werden."
Expertin: Sehr umstrittene Frage
Für die Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin ist die Frage "sehr umstritten". Höhere Gerichtsinstanzen hätten sich zu der Problematik bisher nicht eingelassen. Rechtlich sei es für sie "überaus zweifelhaft" zu argumentieren, dass politische Parteien an die Grundrechte gebunden sind. Sie seien nämlich nicht Teil des Staates, sondern Teil der Gesellschaft. Im Hinblick auf den offenen politischen Prozess sei es allerdings wünschenswert, wenn die Parteien alle Medienvertreter zulassen.
AfD-Landesverband will Vorgang intern besprechen
Das scheint man auch beim AfD Landesverband so zu sehen. Auf Anfrage heißt es, zu "sämtlichen Veranstaltungen des Landesverbandes" sei der SWR bisher eingeladen worden, "was weiterhin so gehandhabt werden wird". Der Vorgang im Westerwald werde nun "intern besprochen."
Der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Westerwald selbst machte einen anderen Vorgang zum Thema Pressefreiheit am Rande des "Bürgerdialogs" öffentlich: In einem Video in den sozialen Medien sprach er von "linker Gewalt gegen einen Vertreter der Presse" bei einer Gegendemonstration. Ein Demonstrant habe diesem mit einem Plakat ins Gesicht geschlagen.
Dabei handelt es sich offenbar um den Betreiber von "Hessencam". Dieser berichtet dem SWR, er sei von einem Mann attackiert worden. Dabei habe es sich jedoch um einen normalen Bürger gehandelt, nicht um einen Linken. Im Übrigen habe auch er von der AfD keine Akkreditierung bekommen, um mit Eindrücken aus der Halle über den Bürgerdialog zu berichten.