Die Erleichterung in beiden Krankenhäusern sei sehr groß, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Nach spannenden Verhandlungen sei eine gute Lösung erreicht worden, die vom Land Rheinland-Pfalz genehmigt wurde.
Die Einigung sieht den Angaben zufolge vor, dass das Franziskus-Krankenhaus Linz bei seinem alten Träger bleibt. Das Krankenhaus Maria Stern in Remagen wird ab 1. November vom Bonner Unternehmen IGP Med GmbH übernommen.
Arbeitsplatzgarantie für Mitarbeiter in beiden Kliniken
Bis Ende nächsten Jahres gilt eine Arbeitsplatzgarantie für alle 300 Ärzte und Pfleger. Die Krankenhäuser in Linz und Remagen haben insgesamt 270 Betten und sollen auch künftig eng zusammenarbeiten.
Seit März wurde das Verbundkrankenhaus in einem sogenannten Schutzschirmverfahren saniert. In der Zeit lief die medizinische Versorgung laut den Verantwortlichen normal weiter: Termine für Patientinnen und Patienten wurden weiterhin vergeben und auch die Beschäftigten wurden weiter bezahlt. Ihr Gehalt bekamen sie aber nicht von ihrem Arbeitgeber, sondern von der Bundesanstalt für Arbeit.
Sanierung über Schutzschirmverfahren Verbundkrankenhaus Linz-Remagen hat finanzielle Probleme
Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist in finanzielle Schieflage geraten. Die beiden Häuser sollen über ein sogenanntes Schutzschirmverfahren saniert werden.
Finanzielle Schieflage der Kliniken im März
Die Kliniken waren im Frühjahr nach Angaben der Geschäftsführung wegen gestiegener Energiekosten sowie Tariferhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Experten sollten Vorschläge erarbeiten, wie die Finanzlage der Häuser stabilisiert werden kann. Dazu gab es unter anderem auch ein Treffen im Gesundheitsministerium in Mainz.
Im März hatte sich unter anderem Remagens Bürgermeister, Björn Ingendahl (parteilos), für den Erhalt der Krankenhäuser stark gemacht. Damals sagte er, das Krankenhaus Maria Stern und das Medizinische Versorgungszentrum in Remagen seien unverzichtbar. Die Gesundheit der Bürger müsse oberste Priorität haben und dürfe niemals wirtschaftlichen Gesichtspunkten untergeordnet werden.