Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigte, dass der Antrag auf Klageerzwingung in Papierform abgegeben wurde. Die Eltern Ralph und Inka Orth wollen damit erreichen, dass der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung doch noch angeklagt werden.
Johannas Eltern wollen Anklage erzwingen
Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde Mitte April 2024 eingestellt. Dagegen reichten Hinterbliebene bereits eine Beschwerde ein, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober dieses Jahres aber zurückwies. Bei der Ahrflut im Sommer 2021 starben 135 Menschen. Darunter war auch die 22 Jahre alte Johanna Orth. 777 weitere Menschen wurden bei der Flut verletzt.
Das Ehepaar Orth reiche den Antrag auf Klageerzwingung stellvertretend für alle Toten und Verletzten der Ahr-Flut ein, sagte ihr Rechtsanwalt, Christian Hecken. Ihm zufolge ist die Erklärung zum Antrag mehr als 4.000 Seiten lang.
OLG Koblenz muss prüfen, ob Verurteilung wahrscheinlich ist
Das Oberlandesgericht Koblenz muss prüfen, ob es bei dem ehemaligen Ahr-Landrat Pföhler und dem Mitglied des Krisenstabs - oder auch nur bei einem von beiden - eine Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung gibt. Bejaht es das, dann würde das OLG die Staatsanwaltschaft anweisen, Anklage zu erheben. Das Klageerzwingungsverfahren selbst ist nicht öffentlich. Das OLG prüft auf der Grundlage der Ermittlungsakte.
Staatsanwaltschaft hatte Anklage eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Koblenz war nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen zwar zu dem Ergebnis gekommen, die beiden Beschuldigten hätten mehr und deutlicher warnen müssen. Allerdings könne man aus Sicht des Strafrechts bei ihnen kein Versagen feststellen. Denn die Ermittlungen hätten keine Hinweise darauf ergeben, dass Pföhler über Erkenntnisse verfügt hätte, mit denen er in der Flutnacht bessere Maßnahmen hätte treffen können.
Es bestehe somit kein hinreichender Tatverdacht und eine Verurteilung sei nicht wahrscheinlich. Dasselbe gelte für das Mitglied der Technischen Einsatzleitung, einen ehrenamtlichen Feuerwehrmann. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen im April 2024 ein.
Generalstaatsanwaltschaft bestätigte Entscheidung
Nach Beschwerden von Hinterbliebenen überprüfte die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft vollständig geführt worden sind. Und dass die Bewertung der Ermittlungsergebnisse der Sach- und Rechtslage entsprochen hat. Daher seien die Beschwerden unbegründet, teilte die Behörde Ende Oktober 2025 mit.
Keine Ermittlungen gegen Pföhler - Antrag auf Klageerzwingung eingereicht Flutkatastrophe im Ahrtal: FAQ zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Gut vier Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen bestätigt. Wie wurde das begründet und was sind die juristischen Knackpunkte?