Landgericht Zweibrücken

Tumulte und Tränen - Erster Prozesstag um Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar

Vor dem Landgericht Zweibrücken ist der erste Prozesstag um den Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar zu Ende gegangen. Es gab viele Emotionen im Gerichtssaal.

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Stand

Von Autor/in Jürgen Rademacher

Der erste Prozesstag in Zweibrücken begann mit einer Viertelstunde Verspätung – zu groß war das Interesse von Zuschauern und Medien. Im Zuschauerraum waren nicht nur Vertreter der Familie von Serkan Çalar, sondern auch ehemalige Arbeitskollegen. Der Einlass in den Gerichtssaal war streng kontrolliert, es standen zudem nur rund 50 Plätze zur Verfügung, 20 davon für die Presse.

Der angeklagte 26-Jährige Tatverdächtige im Zugbegleiter-Prozess von Zweibrücken.
Der 26-jährige Angeklagte erschien im dunklen Sakko und mit weißem Hemd vor Gericht.

Der 26-jährige Angeklagte, der in Handschellen in den Saal geführt wurde, äußerte sich rund eineinhalb Stunden zu seinem Lebenslauf. Er gab zu, dass er regelmäßig Marihuana konsumiert hat. Er hatte mehrere Arbeitsstellen, zuletzt in Luxemburg. Dort war sein Arbeitsvertrag nach der Probezeit aber nicht verlängert worden. Er sprach auch von psychischen Problemen, die er seit 2021 gehabt habe. Während der Aussage des Angeklagten hielt die Familie von Serkan Çalar im Zuschauerraum Bilder des Getöteten hoch.

Der Familie sei es sehr wichtig, bei dem Prozess dabei zu sein, sagte einer der Brüder vor Beginn des Prozesses. Kein Urteil könne Serkan Çalar zurückbringen – man wolle mit den Fotos aber zeigen, dass der getötete Zugbegleiter auch beim Prozess dabei sei. "Seine Seele ist hier", sagte der Bruder.

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Der Zugbegleiter Serkan Çalar wird im Februar in einem Zug bei Landstuhl lebensgefährlich verletzt und stirbt zwei Tage später. Alle Infos zu dem Fall und dem Prozess hier im Blog.

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Angeklagter entschuldigt sich für Tat

Nach der Aussage zu seiner Person ließ der 26-jährige Angeklagte von seiner Verteidigerin eine Erklärung verlesen, in der er sich für seine Tat entschuldigte. Es sei ein Moment blinder Wut gewesen – eine Tat, die ihn jede Nacht wach halte. "Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich alles ändern." Er übernehme die volle Verantwortung für seine Tat.

Der Sitzungssaal in Zweibrücken ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Vorne sitzen die Pressevertreter, dahinter sieht man die Angehörigen von Serkan Çalar.
Der Sitzungssaal in Zweibrücken war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Video zeigt Schläge auf den Zugbegleiter - und sorgt für Tumulte

Nach der Aussage des Angeklagten wurde im Prozess das Video der Überwachungskameras aus dem Zug gezeigt. Es ist zu sehen, wie Serkan Çalar den Angeklagten kontrolliert. Es folgt eine gestenreiche Diskussion – dann schlägt der Angeklagte mehrfach und schnell hintereinander auf den Zugbegleiter ein. Die anwesenden Fahrgäste helfen dem Opfer nur sehr zögerlich.

Während das Video läuft, kommt es zu Tumulten im Zuschauerraum – ein Zuschauer wird vom Gericht des Raumes verwiesen und muss ein Ordnungsgeld zahlen. Ein Justizmitarbeiter muss mit dem Einsatz eines Schlagstocks drohen. Mehrere Familienmitglieder verlassen den Saal. Der Angeklagte verfolgt das Video regungslos.

Entscheidende Frage vor Gericht: Mord oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge?

Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Februar in einer Regionalbahn bei Landstuhl im Kreis Kaiserslautern den Zugbegleiter Serkan Çalar aus Ludwigshafen mit Faustschlägen getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Eine Mordanklage der Staatsanwaltschaft hatte das Gericht nicht zugelassen. Auslöser für die Tat soll gewesen sein, dass der 26-Jährige bei einer Fahrscheinkontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen konnte.

Der Tod von Serkan Çalar hatte bundesweit für Erschütterung und Anteilnahme gesorgt. In seiner Heimatstadt Ludwigshafen kamen mehr als eintausend Menschen zu einem Totengebet zusammen. Dem Angeklagten droht - im Falle einer Verurteilung - eine Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Sollten sich während des Prozesses jedoch Hinweise auf eine Tötungsabsicht ergeben, könnte der Angeklagte aber auch wegen Mordes verurteilt werden – das würde eine lebenslängliche Gefängnisstrafe bedeuten. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage in den nächsten zweieinhalb Wochen angesetzt.

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Autor/in
Jürgen Rademacher
Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Aktuell Studio Kaiserslautern

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