Laut des Mainzer Verwaltungsgerichts können die Behörden die Somalierin jetzt abschieben. Die Richter führten dazu zwei Gründe an. Zum einen sei der Aufenthaltstitel der 38-Jährigen bereits im Juli abgelaufen. Die Frau habe keine Verlängerung beantragt. Auch ihr Eilantrag gegen die Abschiebung wertete das Gericht nicht als Antrag auf eine Verlängerung ihres Aufenthaltsrechts.
Keine Beweise für drohende Todesstrafe
Außerdem gebe es kein Verbot, nach Somalia abzuschieben. Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen es auch nicht als erwiesen an, dass der Influencerin bei der Rückkehr nach Somalia die Todesstrafe oder Folter drohe. Ihr Vortrag vor Gericht sei zu pauschal gewesen. Sie habe keine Beweise vorgelegt.
Somalierin verbreitete Hass-Botschaften
Die 38-jährige Somalierin sorgt bereits seit Monaten für Aufmerksamkeit. Sie hatte auf Tiktok-Videos zu Gewalt gegen Mitglieder eines verfeindeten Clans in Somalia aufgerufen. Deshalb ist sie bereits im September wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe vom 5.400 Euro verurteilt worden.
Flüchtlingsstatus bereits verloren
Zudem hat die Somalierin bereits ihren Flüchtlingsstatus verloren. Sie war mehrfach nach Somalia gereist und hatte das auch in Videos auf Tiktok gezeigt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte daher im Mai den Flüchtlingsstatus der Influencerin aufgehoben.