Urteilsverkündung nach sieben Prozesstagen

Zugbegleiter: Prozess endet mit zehn Jahren Haft, Familie will vor Bundesgerichtshof ziehen, Mahnmal für Serkan Çalar

Der Zugbegleiter Serkan Çalar wird vergangenen Februar in einem Zug bei Landstuhl im Kreis Kaiserslautern mit Schlägen lebensgefährlich verletzt. Zwei Tage später stirbt er im Krankenhaus. Die Infos zum Prozess in Zweibrücken und alles, was darüber hinaus passiert, lesen Sie hier im Blog.

Teilen

Stand

Prozess beendet, Blog beendet

Das war es nun. Das Urteil ist gesprochen, der Prozess am Landgericht Zweibrücken damit zunächst beendet. Aus juristischer Sicht dürfte der Fall aber weitergehen: Die Familie des getöteten Zugbegleiters hat heute noch einmal angekündigt, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Der SWR wird darüber ebenso berichten wie über alles Weitere zu dem Fall – nur nicht mehr hier in diesem Prozess-Blog. Den beenden wir nun mit dem Urteil am Landgericht Zweibrücken.

Danke fürs Lesen!

Mehr News aus dem SWR Studio Kaiserslautern gibt es hier zu lesen:

Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Kusel, Kirchheimbolanden, Baumholder

News und Geschichten aus dem Westen der Pfalz Blog: Trinkwasser in Kaiserslautern nicht mehr knapp ++ Buntes Wochenende im Westen der Pfalz

Was passiert in der Heimat? In unserem Blog finden Sie News und Geschichten aus der Region Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Kusel, Baumholder und Donnersberg.

Guten Morgen Rheinland-Pfalz SWR1 Rheinland-Pfalz

Die Bilder des Tages aus Zweibrücken

Anwalt der Familie äußert sich zum Fernbleiben

Die Familie von Serkan Çalar war auch zur Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal. Ihr Anwalt Yalcin Tekinoglu bezieht dazu Stellung:

Frust bei Zugpersonal nach Urteil

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) reagiert mit deutlicher Kritik auf das Urteil in Zweibrücken. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge – damit sei die juristische Seite vorerst geklärt, beim Zugpersonal bleibe aber große Unruhe. "Kein Eisenbahner hat Serkan vergessen. Unser Kollege hat einfach nur seinen Job gemacht und musste dafür mit dem Leben bezahlen", sagte ein EVG-Sprecher in Berlin. Die Stimmung unter Bahnbediensteten sei "nach wie vor geschockt und wütend", ein Drittel denke sogar darüber nach, den Beruf aufzugeben.

Besonders kritisiert die Gewerkschaft, dass die angekündigte Strafverschärfung bei Angriffen auf Bahnpersonal weiterhin als Gesetzentwurf im Justizministerium liege. Beim Thema mehr Sicherheit und mehr Personal würden sich Bund und Länder die Verantwortung zuschieben. Wer jetzt nicht handele, mache sich "beim nächsten Fall mitschuldig".

Warum war der nun Verurteilte so emotionslos?

SWR-Reporterin Sina Weber mit Erklärungsversuchen von vor Ort am Landgericht Zweibrücken nach dem Urteil:

Verteidigung zufrieden mit Urteil, hält Strafmaß aber für zu hoch

Die Verteidiger des Angeklagten zeigen sich mit dem Urteil zufrieden. Das Gericht habe sachlich und differenziert entschieden und den Sachverhalt ordnungsgemäß gewürdigt, so die Anwälte. Das Strafmaß von zehn Jahren sehen sie allerdings als zu hoch an.

Ob Rechtsmittel eingelegt werden, liege bei ihrem Mandanten. Dem gehe es aktuell nicht gut, so die Verteidiger. Sie wollen mit ihm in der JVA sprechen, sobald sich die Lage beruhigt habe.

Deutsche Bahn will dauerhaften Gedenkort einrichten

Die Deutsche Bahn kündigt nach dem Urteil an, gemeinsam mit der Familie einen dauerhaften Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof einzurichten. Man sei weiterhin in tiefer Trauer um den getöteten Kollegen, so ein Sprecher. Der Ort solle die Erinnerung an den "geschätzten Kollegen und lieben Menschen", aber auch an die Tat selbst wachhalten.

Hier am Hauptbahnhof in Mannheim soll der Gedenkort für den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar errichtet werden.
Hier am Hauptbahnhof in Mannheim soll der Gedenkort für den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar errichtet werden.

Familie von Serkan Çalar kündigt Gang vor den Bundesgerichtshof an

Nach dem Urteil im Fall des getöteten Zugbegleiters hat die Familie des getöteten Zugbegleiters angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Sie wolle den Schuldspruch prüfen lassen, sagte ihr Anwalt. Zuvor hatte das Landgericht Zweibrücken ein Urteil von zehn Jahren Haft verhängt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nebenklage-Anwalt Yalcin Tekinoglu sagte dem SWR: "Çalar wurde mit mindestens vier Schlägen getötet und niedergestreckt. Das Urteil ist für alle, die jeden Tag arbeiten und sich für das Gemeinwesen engagieren und sich dabei jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag gewesen."

So war die Urteilsverkündung

Das Urteil ist gefallen, die Kammer hat ihre Begründung dazu vorgetragen. SWR-Reporter Andreas Kahlmeyer hat die Ereignisse zusammengefasst:

Nebenklage kritisiert Urteil im Zugbegleiter-Fall

In Zweibrücken hat das Landgericht den 26 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll den Zugbegleiter Serkan Çalar bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug bei Landstuhl mit mehreren Faustschlägen gegen den Kopf geschlagen haben. Çalar erlitt dabei eine Hirnblutung und starb. Alle Details zum Urteil:

Zweibrücken

Prozess am Landgericht Zweibrücken Zehn Jahre Haft nach Tod von Zugbegleiter Serkan Çalar - Revision angekündigt

Zehn Jahre Haft - so das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar. Die Nebenklage wird wohl in Revision geht.

Eine Woche Zeit für Revision gegen das Urteil

Revision gegen das Urteil ist innerhalb einer Woche schriftlich möglich. Ob die Nebenklage tatsächlich diesen Schritt geht, ist noch nicht offiziell verkündet. Der Anwalt spricht jedoch von einem "klaren Fehlurteil".

Warum das Gericht keinen Tötungsvorsatz sah

Die Kammer musste prüfen, ob der Angeklagte den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat (juristisch: bedingter Tötungsvorsatz). Das verneinte das Gericht.

Zwar sprächen die massiven Schläge gegen den Kopf und das gleichgültige Verhalten nach der Tat zunächst für Tötungsvorsatz, so die Kammer bei der Urteilsverkündung. Ein Gutachter habe dieses Verhalten aber als typischen Verdrängungsmechanismus eingeordnet. Gegen eine Tötungsabsicht spreche zudem, dass beim Opfer keine sichtbaren äußeren Verletzungen entstanden seien. Der Angeklagte habe daher nicht von einer tödlichen Verletzung ausgehen können. Auch Tatzeugen seien zunächst nicht von einer möglichen Todesfolge ausgegangen.

Urteil in Zweibrücken: Reaktion bleibt aus

Auf der Anklagebank blieb es bei der Urteilsverkündung ruhig. Der nun Verurteilte verfolgte das Urteil teilnahmslos, wie SWR-Reporter aus dem Gerichtssaal berichten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Urteilsverkündung
Kurz vor dem Urteil im Prozess um den Tod von Serkan Çalar.

Zehn Jahre Haft - Urteil im Zugbegleiter-Prozess verkündet

Das Landgericht Zweibrücken hat sein Urteil im Prozess um den Tod von Serkan Çalar verkündet. Die Kammer verurteilt den 26-jährigen Angeklagten zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Damit bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft beantragt hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Medien warten in Zweibrücken auf die Urteilsverkündung

Vor dem Landgericht Zweibrücken warten bereits zahlreiche Medienvertreter auf die Saalöffnung und den Beginn der Urteilsverkündung. TV-Teams, Radioreporter und Fotografen wollen live dabei sein, wenn die Kammer ihr Urteil im Prozess um den Tod von Serkan Çalar verkündet. Um 10 Uhr soll es losgehen.

Zugbegleiter Prozess Urteil
Vor dem Gerichtsgebäude in Zweibrücken: Medien und Polizei warten auf die Urteilsverkündung.
Vor Beginn des Prozesses.
Noch sind die Türen zum Gerichtssaal verschlossen.

Ein emotionaler Prozess geht zu Ende

Sieben Verhandlungstage, Dutzende Zeugen, Gutachten, Videoaufnahmen aus dem Zug. Heute soll das Urteil am Landgericht Zweibrücken fallen.

Der Prozess hat die Beteiligten sichtlich mitgenommen: Die Familie von Serkan Çalar löste eigens die Holzrahmen aus Fotos des Opfers, um sie in den Saal bringen zu dürfen. Beim Zeigen des Tatvideos aus der Regionalbahn kam es zum Tumult und ein Angehöriger musste unter Androhung eines Schlagstocks den Saal verlassen, ein Hausverbot wurde verhängt. Auch beim Auftritt der Mutter im Zeugenstand geriet die Verhandlung kurz aus dem Gleichgewicht.

Zuletzt blieb die Familie den Sitzungen fern. Sie fühlte sich nicht ausreichend berücksichtigt.

Angehörige und Freunde des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar laufen mit Fotos des getöteten Zugbegleiters an einem Polizeiwagen vorbei auf das Landgericht in Zweibrücken zu.
Die Familie des Opfers brachte Bilder zum Prozessauftakt in Zweibrücken. picture alliance/dpa | Boris Roessler

Urteilsverkündung: Wieder hohes Medieninteresse erwartet

Schon zum Auftakt des Prozesses um den Tod von Zugbegleiter Serkan Çalar hatten zahlreiche Medien vor dem Landgericht Zweibrücken auf Einlass gewartet. Auch zur Urteilsverkündung heute wird mit großem Andrang gerechnet: TV-Teams, Radioreporter und Fotografen wollen dabei sein, wenn die Kammer ihr Urteil verkündet, darunter die Bild Zeitung, RTL und weitere.

Der Sitzungssaal in Zweibrücken ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Vorne sitzen die Pressevertreter, dahinter sieht man die Angehörigen von Serkan Çalar.
Der Sitzungssaal in Zweibrücken war zu Prozessauftakt bis auf den letzten Platz gefüllt: Vorne die Pressevertreter, dahinter sieht man die Angehörigen von Serkan Çalar.

Der Fall hatte über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt – nicht zuletzt wegen der Videoaufnahmen aus dem Zug, die im Verfahren eine zentrale Rolle spielten.

Prozess um Tod des Zugbegleiters vor dem Abschluss - ein Rückblick

In Zweibrücken am Landgericht soll heute um 10 Uhr das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar fallen. Er war Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug in Landstuhl angegriffen und tödlich verletzt worden. SWR-Reporterin Verena Lörsch hat am Morgen einen zusammenfassenden Blick auf die vergangenen Verhandlungstage mit den Kolleginnen und Kollegen bei SWR1 geworfen:

Die Staatsanwaltschaft geht von Körperverletzung mit Todesfolge aus und fordert zwölf Jahre Haft. Sie sieht keine Anzeichen für Totschlag oder Mord, dafür hätte der Angeklagte den Tod billigend in Kauf nehmen müssen. Strafmildernd wirkt, dass der Mann nicht vorbestraft ist, belastend, dass er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine echte Reue zeigt.

Die Verteidigung spricht von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und sieht eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren. Sie spricht von einem Notwehr-Exzess und betont, der Angeklagte sei zunächst geschubst worden, was das Video der Tat zeige. Das Material einer Überwachungskamera mit den tödlichen Schlägen wurde im Prozess mehrfach gezeigt. Polizisten mit Kampfsport-Erfahrung erklärten, der Angeklagte sei kein Profi, aber geübt und habe seine ganze Kraft eingesetzt.

Die Familie von Serkan Çalar und ihr Anwalt Yalcin Tekinoglu wollen weiter eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Weil die Kammer des Landgerichts Zweibrücken Totschlag oder Mord nicht als Grundlage für das Urteil ansieht, bleibt die Familie der Urteilsverkündung aus Protest fern, wie Tekinoglu sagt. Er hält eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge für wahrscheinlich und schließt nicht aus, das Urteil in einer zweiten Instanz mit einer Revision anzufechten.

Das Urteil steht bevor

Nach sieben Verhandlungstagen will das Landgericht Zweibrücken heute gegen zehn Uhr sein Urteil im Prozess um den Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar verkünden. Die Kammer hatte sich am Mittwoch zurückgezogen, um über das Urteil zu beraten.

Zuvor hatten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage in ihren Plädoyers noch einmal ihre Positionen dargelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der Nebenklage ging die Forderung der Staatsanwaltschaft nicht weit genug.

Eindrücke vom heutigen Prozesstag

Der Prozesstag ist beendet. Am Donnerstag wird mit dem Urteil gerechnet. SWR-Reporterin Sina Weber hat die Ereignisse des Tages zusammengefasst:

Prozesstag beendet

Vor wenigen Stunden ist der heutige Prozesstag am Landgericht Zweibrücken zu Ende gegangen. Am Donnerstag wird in dem Fall das Urteil erwartet. Wir berichten an dieser Stelle dann wieder für Sie live von vor Ort.

Nebenklage geht Forderung der Staatsanwaltschaft nicht weit genug

Nach dem heutigen Prozesstag hat sich auch nochmal der Anwalt der Opferfamilie zu Wort gemeldet. Ihm geht die Forderung der Staatsanwaltschaft von 12 Jahren Haft für den Angeklagten nicht weit genug. Sollte ihn das Gericht zu keiner deutlich höheren Haftstrafe verurteilen, will er das Urteil gemeinsam mit der Familie als Nebenkläger anfechten.

So lief der heutige Prozesstag

Am Landgericht Zweibrücken sind die Plädoyers im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar gehalten worden. SWR-Reporter Andreas Kahlmeyer hat den Verhandlungstag zusammengefasst:

Nebenklage widerspricht Plädoyer der Verteidigung deutlich

Die Nebenklage zeigte sich erschüttert über die Forderung der Verteidigung. Die Beweisaufnahme habe eindeutig ergeben, dass keine wechselseitige Auseinandersetzung vorgelegen habe. Auch die psychischen Probleme des Angeklagten ließ die Nebenklage nicht gelten, da er es immerhin geschafft habe, sich aufzuraffen und in einen Zug zu steigen. Zum angeblich deeskalierenden Verhalten in einem Zug zuvor, in dem der Angeklagte bereits mit einer Zugbegleiterin aneinandergeraten war, stellte die Nebenklage klar, dass sich der Angeklagte dort auf der Toilette verschanzt habe, während die Zugbegleiterin aus Angst vor ihm die Bundespolizei gerufen habe. Den Vorwurf einer festgefahrenen Familienmeinung wies die Nebenklage zurück.

Verteidigung plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge

Im Prozess um den Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar haben beide Verteidiger des Angeklagten auf einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags lehnen sie ab.

Der Angeklagte habe die Schläge eingeräumt, ein Tötungsvorsatz habe aber nie vorgelegen. Er habe nach der Tat gesagt, das Opfer sei "fine" – ein Zeichen, dass er nicht mit dessen Tod gerechnet habe. Der Tod sei eine seltene Komplikation gewesen. Zudem seien weder am Angeklagten noch am Opfer Verletzungen festgestellt worden, die auf gezielte, lebensgefährliche Schläge hindeuten würden.

Notwehrexzess und psychischer Ausnahmezustand

Einer der Verteidiger geht von einem "Notwehrexzess" aus: Der Zugbegleiter habe den Angeklagten zuerst gestoßen, eine Sprachbarriere habe die Eskalation begünstigt. Beide Verteidiger verweisen zudem auf die persönliche Krise des Angeklagten – Jobverlust, Depressionen, sozialer Rückzug – sowie auf dessen Reaktion nach der Tat: Verwüstung der Zelle, Selbstverletzung, Todeswunsch.

Kritik an Zeugenaussagen

Die Verteidigung stellte die Verlässlichkeit einzelner Zeugen infrage, da diese teils erst nach einer Woche intensiver Medienberichterstattung vernommen worden seien.

Beide Verteidiger fordern eine Verurteilung im minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge – Strafrahmen: ein bis zehn Jahre – im unteren Bereich des Rahmens, mit realer Perspektive auf ein normales Leben für den Angeklagten.

Nebenklage fordert lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes

Die Nebenklage fordert, dass der Angeklagte wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Zwar hatte die Kammer die Anklage wegen Mordes nicht zugelassen, weil dies die Aktenlage zu diesem Zeitpunkt nicht hergegeben habe – durch die Beweisaufnahme sei es im Prozess nun aber zu weiteren Erkenntnissen gekommen, etwa zur Wucht und Genauigkeit der Schläge gegen das Opfer. Außerdem sei das Verhalten des Angeklagten nach der Tat zu berücksichtigen. Der mutmaßliche Täter habe gesagt: "Don't challenge me, you deserve this"; auf Deutsch: "Fordere mich nicht heraus, du hast das verdient." Außerdem habe er in seiner Zelle noch gesagt: "Wenn er stirbt, dann stirbt er." Diese Gleichgültigkeit rechtfertige die Annahme eines "bedingten Tötungsvorsatzes".

Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft für Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 12 Jahren Haft verurteilt wird. Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte den Zugbegleiter mehrfach geschlagen hat, um ihn zu verletzten und ihm eine Lektion zu erteilen. Damit habe er den Tod von Serkan Çalar nicht billigend in Kauf genommen. Ob er eine Tötungsabsicht hatte, lasse sich nicht mit Sicherheit klären. Der alles entscheidende Punkt sei auch in den gezeigten Videos nicht zu sehen: Was dachte der Angeklagte während der Tat? Hatte er einen Tötungsvorsatz? "Man kann ihm nicht in den Kopf schauen", so die Staatsanwaltschaft. 

Für den mutmaßlichen Täter spreche das Verhalten der Zeugen beziehungsweise Fahrgäste. Hätten diese direkt nach der Tat gemerkt, dass der Zugbegleiter Serkan Çalar tödlich verletzt worden ist, wäre wohl Panik ausgebrochen im Zug. Tatsächlich blieben die anderen Fahrgäste aber größtenteils ruhig auf ihren Plätzen sitzen. So reagiere niemand, der glaubt, dass gerade ein Mensch gestorben ist und man mit dem Mörder im gleichen Raum ist.

Strafmildernd wertete die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft sei. Sein Geständnis hingegen wirke sich nicht strafmindernd aus, da die Tat bereits durch vorliegende Videoaufnahmen belegt sei. Zudem mache der Angeklagte nicht den Eindruck, die Tat aufrichtig zu bereuen. 

Beweisaufnahme geschlossen, Plädoyers folgen

Am Landgericht Zweibrücken ist die Beweisaufnahme im Prozess um die Tötung des Zugbegleiters abgeschlossen worden. Damit sind alle Zeugenvernehmungen und Beweisanträge abgearbeitet. Im nächsten Schritt folgen nun die Plädoyers bevor das Gericht über ein Urteil berät.

DB-Sicherheitschef schildert Deeskalationstraining im Zeugenstand

Als Zeuge sagte ein Leiter der Sicherheitsmaßnahmen bei der DB Regio Mitte Mannheim aus. Er habe den getöteten Zugbegleiter vom Sehen gekannt. Er schilderte das Deeskalationstraining: zweitägige Grundschulung, alle zwei Jahre Auffrischung, seit Kurzem zusätzlich webbasiert. Trainiert würden Körpersprache, Stimme, das Lösen aus Griffen sowie simulierte Fahrkartenkontrollen. Ziel sei es stets, Abstand zum Aggressor zu schaffen. Er sagte ebenso, dass er eine zunehmende Härte bei Auseinandersetzungen und schwindenden Respekt beobachte. Der Getötete sei ihm bei den Sicherheitstrainings nie negativ aufgefallen.

Für ihn habe die Tat nicht verhindert werden können: "Für mich war das ein Angriff aus heiterem Himmel." Die seit dem Vorfall eingeführte Doppelbesetzung von Zugbegleitern zeige Wirkung, führe aber auch dazu, dass manche Züge nun ganz ohne Personal führen.

Die Verteidigung fragte, wie ein Zugbegleiter während der Fahrt reagieren solle: Rückzug und Alarmierung der Bundespolizei seien vorgesehen, um den Fahrgast an der nächsten Haltestelle aus dem Zug zu nehmen. Ein sofortiger Rauswurf sei nicht möglich. Anhand eines Videos des konkreten Vorfalls ohne Ton habe sich der kritische Moment nur schwer bestimmen lassen. Den einzig kritischen Moment sah der Zeuge im fehlenden Abstand zwischen Zugbegleiter und Fahrgast. Davon sei Serkan Çalar überrascht worden.

Anwalt der Familie kritisiert Vorgehen des Gerichts

Heute wird der Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar am Landgericht Zweibrücken fortgesetzt. Obwohl die Plädoyers anstehen, hat die Familie des Opfers angekündigt, nicht mehr zu den weiteren Verhandlungsterminen zu erscheinen. Ihr Anwalt Yalçın Tekinoğlu begründet das damit, dass es bislang keinen Hinweis des Richters gibt, ob eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht kommt.

Zweibrücken

Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge Getöteter Zugbegleiter Serkan Çalar: Nun doch keine Mordanklage

Nach der tödlichen Attacke auf den Zugbegleiter Serkan Çalar bei Landstuhl hat das zuständige Gericht die Anklage nun herabgestuft. Sie lautet nun auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Ludwigshafen

"Serkan war ein Herz auf zwei Beinen" Erstmals spricht die Familie des getöteten Zugbegleiters aus Ludwigshafen

Nach dem Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar spricht seine Familie erstmals öffentlich: Über Trauer, Zusammenhalt, und darüber, am Prozess gegen den mutmaßlichen Täter teilzunehmen.

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR RLP

Ludwigshafen

Getöteter Zugbegleiter aus Ludwigshafen Gutachten legt nahe: Täter hätte den Tod von Serkan Çalar voraussehen können

Hat der Täter den Zugbegleiter Serkan Çalar vorsätzlich getötet? Der Anwalt sagt: Eine lebenslange Haftstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Wetterstudio SWR4