Junge in Konstanz ertrunken

Nach tödlichem Unfall im Schwimmunterricht: Was hat sich für Schulen verändert?

Vor wenigen Jahren war beim Schwimmunterricht in Konstanz ein Schüler ertrunken. Welche Konsequenzen daraus gezogen wurden und welche Vorgaben in Baden-Württemberg gelten.

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Von Autor/in Annika Jahn

2023 ertrank beim Schulschwimmen ein siebenjähriger Junge in Konstanz. Zwei Lehrkräfte - eine Lehrerin und eine Referendarin - wurden daraufhin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dagegen haben sie Berufung eingelegt. Nun wird am Landgericht Konstanz das Urteil erwartet. Seit dem Vorfall wurde viel über die Sicherheit beim Schulschwimmen diskutiert - und auch darüber, ob bei den Regeln nachgeschärft werden muss.

Was wurde getan, damit so ein Vorfall nicht nochmal passiert?

Das Kultusministerium hat vor einem Jahr Fortbildungen angeboten, weil die Nachfrage nach dem Vorfall sehr groß war. Über 4.000 Lehrkräfte und Schulleitungen haben daran im April und Mai daran teilgenommen, heißt es. Inhaltlich ging es darum, wie man den Schwimmunterricht noch besser und sicherer planen und durchführen kann. Zusätzlich wurde laut Kultusministerium ein spezielles Online-Tool entwickelt und eingesetzt. Mit einem "virtuellen Schwimmbad" können Lehrkräfte online üben, Gefahren beim Schwimmunterricht besser einzuschätzen.

An den eigentlichen Regeln fürs Schulschwimmen hat sich laut Kultusministerium nichts geändert. Dazu sehe man auch keine Notwendigkeit. Schwimmen lernen ist in Baden-Württemberg Teil des Bildungsplans.

Welche Verantwortung tragen Lehrkräfte beim Schwimmunterricht?

Die Verantwortung beim Schwimmunterricht trägt die Lehrkraft. Sie hat die Aufsichtspflicht und muss die Rettungsfähigkeit in Form eines Rettungsschwimmerabzeichens nachweisen können. Das heißt, die Lehrkraft muss fit genug sein, Schülerinnen oder Schüler aus gesundheits- oder lebensgefährdenden Situationen im Wasser retten zu können. Konkret muss sie von jeder Stelle des Beckens jemanden mit Gesicht über Wasser zum Beckenrand transportieren, aus dem Wasser holen und erste Hilfe leisten können.

Auf welche Vorgaben muss außerdem geachtet werden?

Schwimmer und Nichtschwimmer sind während des Unterrichts zu trennen. Der Nichtschwimmerbereich soll im Zweifel mit einer Leine abgetrennt und abgesichert werden. Generell müssen die Gegebenheiten vor Ort geprüft werden, etwa wie groß und tief ist das Becken ist. Vor dem Unterricht müssen Eltern abgefragt werden, ob es beim Kind Einschränkungen gibt. Die Lehrkraft muss aber auch selbst überprüfen, ob jedes einzelne Kind schwimmen kann.

Laut Vorgaben genügt es momentan, wenn eine Person den Schwimmunterricht gibt. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) findet aber: zwei wären besser.

Wird Schwimmunterricht flächendeckend angeboten?

Zuletzt wurde im Schuljahr 2023/24 erhoben, wie viele der knapp 2.500 Grundschulen im Land Schwimmunterricht anbieten. Damals lag die Quote bei rund 80 Prozent. An 485 Schulen gab es keinen Schwimmunterricht. Seit diesem Schuljahr bieten aber offenbar 225 weitere Schulen Schwimmunterricht an, das hat eine neue Abfrage des Kultusministeriums ergeben. Viele weitere planen offenbar Schwimmkurse in den kommenden zwei bis drei Jahren - dann wäre laut Kultusministerium eine Quote von knapp 94 Prozent erreicht.

Schwimmunterricht an Grundschulen scheint also eher die Regel zu sein. Eine gesunkene Bereitschaft, Schwimmunterricht zu geben, sieht das Kultusministerium eher nicht. Es gebe sechs Grundschulen, an denen Lehrkräfte seit des Unfalls Bedenken haben, Schwimmen zu unterrichten. Oliver Hintzen, selbst Schwimmlehrer und stellvertretender VBE-Landesvorsitzender, sagt allerdings, die Unsicherheit sei bei vielen Lehrkräften groß.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Annika Jahn
Onlinefassung
Martin Heer
SWR Aktuell-Redakteur Martin Heer

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