Das Landgericht Rottweil hat einen 27-jährigen Mann aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Sommer vergangenen Jahres zwei Frauen mit einem elf Kilogramm schweren Metallpoller angegriffen.
Eines der Opfer - eine 42-jährige Bar-Bedienung - wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke sowie eine Tötungsabsicht als gegeben an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Streit eskaliert
Die Tat ereignete sich vor einer Bar in Horb. Der Angeklagte hatte bereits seit drei Jahren Hausverbot in dem Lokal. Dennoch betrat er die Kneipe und verlangte ein Bier. Als die 42-jährige Bedienung ihm dies verweigerte, drohte der Mann laut Zeugenaussagen: "Ich bringe Sie um. Ich bringe euch alle um." Kurz darauf verließ er das Lokal.
Draußen zog der Mann einen elf Kilogramm schweren Straßenpoller aus seiner Verankerung und versteckte sich damit in einer Seitengasse. Als die Bedienung das Lokal zusammen mit einer Freundin verließ, lauerte er den beiden auf. Zuerst schlug er auf die Freundin ein, die ihm wohl Weg stand. Dann wiederholt auf die Bedienung. Erst als diese regungslos am Boden lag, ließ er ab. Die 42-Jährige überlebte nur knapp.
Neue Hinweise zum Tatmotiv Frauen mit Poller in Horb angegriffen: Prozess gegen 27-Jährigen hat begonnen
Er soll zwei Frauen in einer Nacht mit einem Metallpoller verletzt haben, eine davon trug eine Hirnblutung davon. Seine Tat soll der Mann mehrfach angekündigt haben, so die Anklage.
Persönliche Hintergründe des Täters
Der Angeklagte wuchs laut Gericht unter schwierigen Verhältnissen mit acht Geschwistern auf. Er war bereits zuvor oft durch aggressive Verhaltensweisen aufgefallen, was zu mehreren Hausverboten in der Horber Kneipen-Szene führte.
Zur Tatzeit war der Mann betrunken, jedoch nicht in einem Maße, das seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt hätte, bestätigten zwei Gutachter unabhängig voneinander. Das Gericht sah auch keine Affekthandlung. Der vorsitzende Richter betonte, dass das Opfer keine Möglichkeit zur Verteidigung oder Flucht gehabt hatte, was das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllte.
Emotionale Reaktion auf das Urteil
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine zehnjährige Gesamtfreiheitsstrafe, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Das Gericht entschied sich für eine Haftstrafe von 14 Jahren und zwei Monaten und folgte in der Wertung der Tat damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Während der Urteilsverkündung zeigte sich der Angeklagte emotional und geriet aus der Fassung. Er musste mehrfach vom vorsitzenden Richter ermahnt werden, ruhig zu sein. Am Ende der Verhandlung richtete der Vorsitzende deutliche Worte an den Angeklagten: "Sie können jetzt lange darüber nachdenken, wie Sie sich in Zukunft verhalten werden", so der Richter.