Das Amtsgericht Reutlingen hat einen 25-Jährigen am Montag wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann insgesamt vier Jahre seinen Führerschein abgeben.
"Mein Leben ist zerstört. Mein Auto ist kaputt" Hat illegales Autorennen zum Tod einer 17-Jährigen geführt? Angeklagter äußert sich vor Gericht
Im Juni 2025 ist in Reutlingen eine 17-Jährige bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Auto ums Leben gekommen. Der Fahrer soll 125 Stundenkilometer schnell gewesen sein.
"Zwei Tage geweint" - Richter hat wenig Mitleid
Damit folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Sie hatte in den Schlussplädoyers am Montagvormittag zwei Jahre und acht Monate Haft sowie fünf Jahre Fahrverbot gefordert. Das wäre laut Strafgesetzbuch der längstmögliche Führerscheinentzug. Die Verteidigung hingegen hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Eltern der Rollerfahrerin nicht im Gericht
Der Angeklagte blieb während des letzten Verhandlungstages stumm. Im Schlusswort sagte er, es tue ihm von Herzen leid. "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe", so der Mann. Er habe zwei Tage geweint, schlafe schlecht und esse kaum. Dafür gab es wenig Mitleid von Richter Eberhard Hausch mit Blick auf die Eltern der Toten: "Fragen Sie sich mal, wie lange die Familie geweint hat." Die Angehörigen blieben dem Prozess fern und lehnten ein Gespräch mit dem Unfallverursacher ab.
Sie sind kein Opfer, Sie sind Täter.
Gericht: Keine Beweise für Autorennen
Im Juni 2025 war der damals 24-Jährige mit dem Auto auf einer Landstraße zwischen Lichtenstein und Engstingen (Kreis Reutlingen) frontal mit der 17-jährigen Rollerfahrerin zusammengeprallt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann so dicht auf ein vor ihm fahrendes Auto aufgefahren ist, dass er den Gegenverkehr nicht sehen konnte. Dennoch hat er mit zu hoher Geschwindigkeit in einer Kurve überholt. Dabei erfasste das Auto die Jugendliche mit einer großen Wucht. Sie starb noch am Unfallort.
Eine Zeugin, die am Unfallort geholfen hatte, berichtete bei Gericht, der Angeklagte habe vor Ort gesagt: "Fuck. Mein Leben ist zerstört. Mein Auto ist kaputt." Warum der Mann so riskant gefahren ist, bleibt bis zum Schluss offen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, es hätte ein Autorennen geben, wurde fallen gelassen. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann im Verkehr auffällig wurde: Einige Verkehrsdelikte stehen in seiner Akte. Auch den Führerschein musste er schon mal abgeben.
Hartes Durchgreifen: Gericht will Zeichen setzen
In der Urteilsverkündung sprach Richter Hausch von einem "furchtbaren Unfall und einem furchtbaren Fahrer". Das Gericht geht davon aus, dass der junge Mann aus dem Kreis Reutlingen vorsätzlich gehandelt hat und bewusst riskant gefahren ist. Er habe dabei in Kauf genommen, jemandem das Leben zu nehmen, heißt es in der Begründung.
Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft. In diesem Rahmen sah der Richter das Mittelmaß als angemessen. Die Öffentlichkeit müsse vor einem solchen Fahrverhalten geschützt werden. Der Verurteilte habe genug Warnschüsse erhalten. Jetzt müsse er die Konsequenzen tragen. Laut seinem Verteidiger will er in Berufung gehen.