Hunderte Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide sind im letzten Jahr bei der Stadt Tübingen eingegangen. Darüber hat sich Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) aufgeregt, weil das für die Stadtverwaltung viel Arbeit bedeute - und die Widersprüche seiner Meinung nach auch unbegründet waren. Die Schuld dafür gab Palmer dem Eigentümerverein "Haus & Grund".
Denn der Verein hatte seine Mitglieder zuvor auf ein Gutachten hingewiesen, mit dem sie ihre Grundsteuerbescheide zu Fall bringen könnten. Der Grund: Die Stadt habe die Grundsteuer-Satzung nicht richtig veröffentlicht. Das sahen die Richter des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aber anders. Damit ist die Grundsteuer in Tübingen auch formal wirksam.
"Haus & Grund" empfiehlt das, was Palmer gefordert hatte: Widerspruch zurückziehen
Deshalb rudert "Haus & Grund" jetzt wieder zurück und empfiehlt den betreffenden Eigentümern, den Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid zurückzuziehen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Das schreibt der Tübinger Eigentümerverein auf seiner Internetseite.
Die Empfehlung richtet sich an diejenigen, die sich bei ihrem Widerspruch auf das von "Haus & Grund" eingeholte Gutachten gestützt haben. Palmer hat die betreffenden Eigentümer schon lange dazu aufgefordert, ihre Widersprüche zurückzunehmen. Er hat sogar gedroht, die Widersprüche mit der höchst möglichen Bearbeitungsgebühr abzulehnen.
Die Unistadt gehört in Baden-Württemberg zu den Städten mit der höchsten Grundsteuer-Belastung. Über den Hebesatz hat Tübingen im letzten Jahr die Grundsteuer rückwirkend zum Jahresanfang erhöht.