Palmer begrüßt Gerichtsurteil

Streit um Grundsteuer: Tübingerin scheitert vor dem VGH Baden-Württemberg

Tübingen zählt zu den teuersten Grundsteuer-Städten Baden-Württembergs. Die starke Erhöhung ist jetzt auch formal wirksam - das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.

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Von Autor/in Florian Dürr

Eine Wohnungseigentümerin aus Tübingen ist mit ihrem Normenkontroll-Antrag gegen die Grundsteuer-Erhöhung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Das hat das Gericht in Mannheim am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Frau hatte versucht, die entsprechende Grundsteuer-Satzung der Stadt gerichtlich zu Fall zu bringen. Sie stützte sich vor allem auf ein Gutachten, das der Eigentümerverein Haus & Grund in Auftrag gegeben hatte.

Dessen Argument: Die Stadt habe die Grundsteuer-Satzung nicht ordnungsgemäß im Internet veröffentlicht. Die Mannheimer Richter sahen das jedoch anders und lehnten den Antrag ab. Die Tübinger Satzung für die Grundsteuer-Erhöhung sei fehlerfrei auf der städtischen Internetseite veröffentlicht worden.

Palmer macht Haus & Grund für rund 500 Widersprüche gegen Grundsteuer verantwortlich

Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) begrüßt das Urteil und mahnt auf seiner Facebook-Seite: "Der Fall macht deutlich, wie Bürokratie in Deutschland entsteht." Der OB verweist indirekt auch auf den wochenlangen Streit über die Grundsteuer zwischen ihm und Haus & Grund.

Der Eigentümerverein hatte ein Rechtsgutachten über die Grundsteuer-Erhöhung in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten sprach von möglichen Mängeln bei der öffentlichen Bekanntmachung. Darüber hatte der Verein seine Mitglieder informiert. Palmer macht Haus & Grund deshalb verantwortlich für rund 500 Widersprüche, die Grundstückseigentümer bei der Stadt gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt haben.

Palmer hofft, dass Eigentümer ihre Widersprüche zurückziehen

Diese Verfahren müssten alle einzeln bearbeitet und entschieden werden, so Palmer. "Sollte ein erheblicher Teil dieser Widersprüche (...) aufrechterhalten werden, wird dies einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, obwohl nun höchstrichterlich für Baden-Württemberg geklärt ist, dass die tragende Argumentation gegen die Satzung nicht durchgreift", schreibt der OB bei Facebook.

Er hoffe deshalb, dass die Grundstücks- und Immobilieneigentümer ihre Widersprüche zurückziehen. "Das würde allen Beteiligten unnötige Arbeit und möglicherweise auch vermeidbare Kosten ersparen", so Palmer. Tübingen hatte die Grundsteuer im vergangenen Jahr rückwirkend zum Jahresanfang erhöht.

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Autor/in
Florian Dürr
Der Mitarbeiter des SWR Studio Tübingen Florian Dürr

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