Ein junger Ukrainer ist vom Stuttgarter Oberlandesgericht am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Auftrag Russlands Brandanschläge vorbereitet zu haben. Durch seine Zeit in Untersuchungshaft, die angerechnet wird, hat der 30-Jährige seine Strafe bereits verbüßt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach zwei weitere ukrainische Angeklagte frei. Die Taten sollen zum Teil in Konstanz vorbereitet worden sein. Dort wurde auch einer der Tatverdächtigen festgenommen.
Ukrainer in Stuttgart verurteilt
Auftakt der Verhandlung war im März. Die Bundesanwaltschaft hatte den drei Ukrainern im Alter von 22, 25 und 30 Jahren vorgeworfen, im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes von Köln aus zwei Pakete mit Autoteilen und GPS-Trackern in Richtung Ukraine geschickt zu haben. Damit sollten Versandrouten und Transportabläufe des ukrainischen Paketdienstes Nova Post ausgekundschaftet werden, lautete der Vorwurf.
Später sollten auf diese Weise Pakete mit Brandsätzen verschickt werden, so die Bundesanwaltschaft. Diese hätten sich entweder in Deutschland oder während des Transports in nicht von Russland besetzten Teilen der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden anrichten sollen.
Gericht: Verurteilter war Agent
Das Gericht geht davon aus, dass nur der Verurteilte tatsächlich wusste, dass der Versand zugunsten einer russischen staatlichen Stelle durchgeführt werden sollte. Damit habe er sich der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken schuldig gemacht, sagte der Richter.
Obwohl auch die nun Freigesprochenen am Versand der Pakete beteiligt waren, zeigten die ausgewerteten Chatverläufe nach Einschätzung des Gerichts, dass ihnen der Russland-Bezug nicht bewusst war. Sie hätten also nicht vorsätzlich gehandelt. Darüber hinaus geht das Gericht aber davon aus, dass keiner der drei Männer konkrete Sabotageakte plante, zum Beispiel das tatsächliche Verschicken von Brandsätzen.
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Verteidiger beantragten Freisprüche für alle
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.