Im Prozess um Bestechlichkeit von Justizbeamten vor dem Stuttgarter Landgericht sind am Dienstag mehrere Urteile gefallen. Das Gericht verurteilte einen ehemaligen Wachtmeister bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Eine weitere Ex-Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft wurde zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch die mutmaßlichen Auftraggeber wurden verurteilt.
Fall hängt mit versuchtem Mord zusammen
Zur Erklärung: Die beiden Justizbeamten der Staatsanwaltschaft Stuttgart sollen über eine interne Software vertrauliche Informationen aus laufenden Verfahren an mutmaßliche Auftraggeber weitergegeben haben. Als Gegenleistung wurden sie mit Geld und Schmuck bestochen. Neben den beiden ehemaligen Angestellten wurden auch die zwei mutmaßlichen Auftraggeber verurteilt.
Der Fall hängt vermutlich mit einem versuchten Mord zusammen. Im Mai 2024 wurde ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm (Kreis Ludwigsburg) auf offener Straße angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Schützen wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft. Sein Komplize wurde wegen Beihilfe zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die mutmaßlichen Auftraggeber des Anschlags dieselben Männer sind, die auch im Stuttgarter Verfahren auf der Anklagebank saßen.
Auch Überbringer des Geldes verurteilt
In dem aktuellen Fall wurden sie nun wegen Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und wegen Anstiftung zur Bestechung zu vier Jahren beziehungsweise zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In dem Fall mit dem versuchten Mord steht eine Verhandlung und mögliche Verurteilung der Auftraggeber noch aus.
Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Stuttgart wird in solchen Szenarien in den allermeisten Fälle eine nachträgliche Gesamtstrafe erhoben, sollten die Männer in beiden Fällen rechtskräftig verurteilt werden. Das Urteil im Fall der Bestechung ist noch nicht rechtskräftig, da die Angeklagten noch in Revision gehen können und dies bereits ankündigten.
Prozess vor dem Landgericht Stuttgart Wachtmeister räumt ein, interne Daten an Dritte weitergegeben zu haben
Zwei Justizbeschäftigte sollen Dienstgeheimnisse weitergegeben haben. Auch Bestechlichkeit wird ihnen vorgeworfen. Nun stehen sie vor Gericht in Stuttgart.
Ermittlungsverfahren wurde von Staatsanwaltschaft Heilbronn geführt
Des Weiteren wurde der Überbringer des Geldes zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der angeklagte Wachtmeister hatte die Vorwürfe im Laufe des Prozesses weitgehend eingeräumt. Allerdings habe er keine streng geheimen Daten weitergegeben, auf die Informationen hätten beispielsweise auch Rechtsanwälte Zugriff gehabt, betonte sein Anwalt und widersprach damit der Staatsanwaltschaft. Auch die Medien hätten das überzogen dargestellt. Das Ermittlungsverfahren wurde aus Gründen der Unabhängigkeit und Neutralität von der Staatsanwaltschaft Heilbronn geführt.