An einer Supermarktkasse in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) beobachtet eine 43-jährige Sozialarbeiterin im Februar, wie ein Verkäufer den Rucksack eines Schwarzen Mannes vor ihr in der Schlange kontrolliert. Sie habe in dem Supermarkt noch nie eine Taschenkontrolle erlebt und spricht den Verkäufer darauf an: "Ob ihm das klar ist, dass das einer rassistischen Handlung gleichkommt." Der Verkäufer ruft den Schichtleiter und die Polizei und erstattet Anzeige wegen Beleidigung als "Rassist". So erzählt es die Angeklagte vor dem Amtsgericht Schorndorf im Rems-Murr-Kreis.
Der 56-jährige Supermarktmitarbeiter schildert den Sachverhalt anders: Er sei per Dienstanweisung verpflichtet, alle größeren Taschen zu kontrollieren. Die Frau habe ihn darauf als "Rassist" bezeichnet und "Hier sind überall nur Rassisten" gerufen, mindestens zehn Mal sei das Wort gefallen. Da habe er sich beleidigt gefühlt und daher die Polizei gerufen und Anzeige gestellt.
Täter-Opfer-Umkehr
Die 43-jährige Frau bestreitet das. Sie weise regelmäßig auf Rassismus hin, aus einer inneren Verpflichtung heraus: "Ich bin Sozialarbeiterin in einer Geflüchtetenunterkunft, ich kann nicht dort meinen Job machen, einen auf sozial machen und dann draußen einfach meinen Mund halten. Ich muss da was sagen, damit die Leute das verstehen, was da eigentlich passiert. Und ich schließe mich da nicht aus, das passiert jedem auf der Welt." Daher habe sie den Mann bewusst auf das rassistische Vorgehen angesprochen und nicht als "Rassisten" bezeichnet.
Aus Rassismusvorwürfen lernen
Cihan Sinanoğlu, Leiter des Rassismusmonitors, beobachtet, dass auf Rassismusvorwürfe häufig Abwehrreaktionen oder Gegenanzeigen folgen: "Das zeigt, wie moralisch aufgeladen die Frage von Rassismus ist. Keiner will in dieser Gesellschaft als Rassist, als Rassistin, bezeichnet werden, weil damit natürlich Fragen von Identität, Zugehörigkeit, Scham und so weiter einhergehen. Weil man das natürlich mit seiner eigenen Identität und Geschichte nicht vereinbaren kann, dass man vielleicht rassistisch gehandelt hat in einer Situation." Täter-Opfer-Umkehr haben sie das im Rassismusmonitor benannt.
Dabei sei gerade die Auseinandersetzung mit den Vorwürfen wichtig, so Sinanoğlu: "Es geht nicht darum, ob einer ein schlechter Mensch ist oder nicht, sondern um die Frage: 'Wie schaffen wir es, Verhalten so zu verändern, dass Menschen nicht diskriminiert werden an der Kasse?" Wenn statt der Abwehr ein offenes Gespräch zustande gekommen wäre, dann hätte auf den Vorfall etwas Positives folgen können: "Man hätte das Gespräch suchen können, man hätte schauen können, wie wurde das von den unterschiedlichen Parteien wahrgenommen? Was kann das Unternehmen selber tun, um diskriminierungssensibel oder rassismuskritisch mit seinen Kundinnen und Kunden umzugehen?"
Verfahren wegen Beleidigung als "Rassist" eingestellt
Im Gerichtsverfahren stand Aussage gegen Aussage. Dazu war es nur gekommen, weil die Angeklagte Einspruch gegen einen verhängten Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 1000 Euro eingelegt hatte. Denn, so die Angeklagte nach der Verhandlung: "Ich lasse mir meinen Mund nicht verbieten." Nun einigten sich die Parteien, das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen. Das Geld geht an eine Organisation der Flüchtlingshilfe.