Die Abschiebung des irakischen Studenten Ramzi Awat Nabi war aus Sicht der Stadt Stuttgart rechtmäßig. Der Mann war Anfang August im Studentenwohnheim in Stuttgart-Vaihingen festgenommen und in die irakische Hauptstadt Bagdad abgeschoben worden. Die Ausländerbehörde Stuttgart hatte damals trotz eines gültigen Reisepasses Zweifel an seiner Identität geäußert. Awat Nabis Asylantrag war abgelehnt worden, er war geduldet. Auch seine Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis wurden abgelehnt.
Stadt: Iraker hat zuerst gefälschte Papiere vorgelegt
Eine Sprecherin der Stadt Stuttgart teilte am Dienstag mit, der Student habe gegenüber der Stuttgarter Ausländerbehörde seine Identität trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgewiesen. Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass Awat Nabi der Behörde zwar einen neuen Reisepass vorlegte, der ihm zwischenzeitlich vom irakischen Konsulat ausgestellt worden war. Doch womit er seinen neuen Reisepass beantragt und schließlich bekommen hatte, war den deutschen Behörden unklar: Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte der Familie von Ramzi Awat Nabi nach Angaben der Stadt Stuttgart bei der Einreise gefälschte Papiere abgenommen, mit denen sie den Angaben zufolge vor einigen Jahren nach Deutschland einreisen wollten. Auch Urkunden, die wohl auf diesen Fälschungen basierten, zog das BAMF damals demnach ein.
Identität konnte laut Stadt nicht nachgewiesen werden
Wie der junge Mann trotzdem zu einem neuen irakischen Pass gekommen war, war der Behörde daher den Angaben zufolge unklar: "Da aber alle bekannten Dokumente der Familie vom BAMF einbehalten worden waren, war für die Ausländerbehörde nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage das Konsulat diesen neuen Reisepass ausgestellt hatte", so die Stadt Stuttgart. Deshalb sei die Stuttgarter Ausländerbehörde nach geltender Rechtslage gezwungen gewesen, auf einer zweifelsfreien Identitätsklärung zu bestehen.
Der Stuttgarter Ordnungsbürgermeister Clemens Maier verteidigte das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall des jungen Irakers. "Die Ausländerbehörde hat ihn mehrfach aufgefordert, seine Identität trotz der gefälschten Papiere nachzuweisen. Diesen Aufforderungen kam er nicht nach."
Ministerium stellt sich hinter Stadt Stuttgart
Auf Anfrage des SWR verwies auch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg auf die Stadt Stuttgart als zuständige Ausländerbehörde. Die Behörden hätten hier nach Recht und Gesetz gehandelt, so das Ministerium. Nach der Ablehnung seines Asylantrags aufgrund der Identitätsfrage sei Ramzi Awat Nabi bereits vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet gewesen. Dem sei er nicht freiwillig nachgekommen. Und vor jeder Rückführung finde noch einmal eine individuelle Überprüfung statt, so das Ministerium. In diesem Fall seien Bleiberechte oder Duldungsgründe jedoch nicht gegeben gewesen.