Am Landgericht Stuttgart ist der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann gestartet, der im Januar eine 31-jährige Frau getötet haben soll. Das Opfer hatte beim Klinikum Stuttgart als Pflegehilfskraft gearbeitet und in einem Schwesternwohnheim in der Stuttgarter Türlenstraße gewohnt. Als die Frau den zweiten Tag in Folge nicht zur Arbeit gekommen war, hatte eine Vorgesetzte die Polizei alarmiert. Die war daraufhin zur Wohnung der Frau gefahren und hatte dort die Leiche der 31-Jährigen gefunden.
Mutmaßliches Tatmotiv: Eifersucht
Das Opfer und der Angeklagte waren nach islamischem Recht miteinander verheiratet, lebten allerdings getrennt, so die Anklage. Demnach soll der Mann eifersüchtig und durch die Zurückweisung gekränkt gewesen sein. Er soll die Frau deshalb in ihrer Wohnung getötet und die Wohnungstür von innen verschlossen haben. Dann soll der 32-Jährige über den Balkon der Frau auf den Balkon einer Nachbarwohnung gestiegen sein und durch diese das Gebäude verlassen haben.
Kundgebung mit Kerzen Stuttgart: Gedenken an 31-jährige getötete Pflegekraft
Eine Woche nach dem Fund einer getöteten Frau sind in der Stuttgarter Innenstadt rund 25 Personen zusammengekommen. Mit einer Schweigeminute haben sie dem Opfer gedacht.
Wohnheim schon 2023 Schauplatz eines gewaltsamen Todes
Der Tod der 31-Jährigen hatte große Betroffenheit ausgelöst. Psychologinnen und Psychologen und ein Kriseninterventionsteam hatten nach Angaben des Klinikums Stuttgart Kolleginnen und Kollegen sofort Gesprächsangebote gemacht. Denn schon 2023 war im selben Wohnheim eine Pflegeschülerin des Klinikums von einem Ex-Partner getötet worden. Er soll Angst gehabt haben, Unterhalt zahlen zu müssen, weil die Frau behauptet hatte, von ihm schwanger zu sein. Das Landgericht Stuttgart hat den Mann im Juni 2024 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Klinikum Stuttgart: Unterstützungsangebote für Betroffene
Das Klinikum Stuttgart will nun nach eigenen Angaben die eigenen Unterstützungsangebote für Mitarbeitende noch niederschwelliger zugänglich machen. Ein entsprechendes Projekt werde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ziel sei es unter anderem, so das Klinikum, "möglichen Hilfebedarf von Kolleginnen und Kollegen frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten".
Wohnheim ist mittlerweile geräumt
Das Wohnheim in der Türlenstraße war schon vor der zweiten Tat, um die es jetzt am Landgericht Stuttgart geht, nicht mehr voll bewohnt. Inzwischen sei es komplett leer und im Juni wieder an die Stadt Stuttgart als Eigentümerin übergeben worden, so das Klinikum Stuttgart. Die bisherigen Bewohner seien in anderen der fast 1.000 Personalwohnungen des Klinikums untergekommen.