Inge Braun ist ganz happy. Sie stellt fest: Das Rauchverbot wirkt. Zumindest direkt an der Bushaltestelle Olgastraße in Stuttgart. Dort ist das Geschäft, in dem sie arbeitet. Zirkusbedarf, bunte Postkarten, lustige Spiele. "Wir kriegen mit, dass weniger Rauch in den Laden zieht und dass morgens weniger Kippen auf dem Boden liegen." Seit einem Monat gilt landesweit das Nichtraucherschutzgesetz. Inge Braun findet das gut.
200 Euro Strafe für eine Zigarette am falschen Ort. Zigarette meint in dem Fall nicht nur den Glimmstängel, sondern auch die E-Zigarette und einen Vaporizer. Auch wer mit einer Shisha an der Haltestelle steht, warum auch immer, zahlt. Und das Ganze gilt seit dem 1. Juni, seitdem ist das neue Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft. Aber hat denn schon jemand eine Strafe gezahlt?
Stuttgart und das Rauchverbot: Bislang hat keiner zahlen müssen
Die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) sind mit ihrer Security dafür zuständig, das Rauchverbot an Stadtbahn-Haltestellen zu kontrollieren. Die Stadt Stuttgart ist verantwortlich dafür, dass das Gesetz an Bushaltestellen eingehalten wird. In der Praxis sind beide allerdings zurückhaltend: Nach eigenen Angaben verhängt die SSB derzeit kein Bußgeld, die Stadt ebenfalls nicht.
Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) erklärt die schwierige Umsetzung damit, dass das Gesetz nicht nur an belebten Haltestellen wie an der Stuttgarter Olgastraße gilt. "Dieses Verbot gilt natürlich auch nachts um zwei an einer einsamen Bushaltestelle im Außenbezirk." Dort müsste es theoretisch auch kontrolliert werden, sagt Maier: "Und da versuchen wir in der Umsetzung mit Fingerspitzengefühl, aber jetzt nicht mit der Peitsche durchzugehen und dieses Gesetz auf Biegen und Brechen umzusetzen."
Wo liegt laut Gesetz die Rauchverbotszone an Bushaltestellen?
Ein Kernproblem des Gesetzes zeigt sich an den Bushaltestellen: 15 Meter Abstand sollen Raucher einhalten. Klingt eindeutig, ist in der Realität aber ziemlich schwammig. Denn: Wo beginnt die Haltestelle? Und wo hört sie auf?
Diese Frage stellt sich auch Passantin Beate Bleile: "Ich würde wahrscheinlich einfach die Verkehrsschilder anschauen, die da aufgestellt sind. Oder wo die Bezeichnung Bus auf der Straße steht oder wo der immer hält. Oder wie auch immer.“ Dieses "Wie auch immer" beschreibt das Dilemma. Eine klare, sichtbare Grenze gibt es nicht. Und wo unklar ist, ob man im 15-Meter-Bereich steht, wird auch das Thema Bußgeld zum Graubereich.
Tübingen und das Rauchverbot: Palmer fordert klare Regeln
In Tübingen ist man da deutlich kritischer. Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) hat direkt zum Inkrafttreten am 1. Juni angekündigt, dass er das Einhalten des Nichtraucherschutzgesetzes nicht kontrollieren lassen wird. Zu kompliziert, zu unklar, zu wenig alltagstauglich, findet OB Palmer.
Er hat einen Alternativvorschlag: Das Land solle den Rat des Normenkontrollrates aufgreifen und die überdachten Bereiche an Haltestellen als Verbotszonen festlegen. "Das versteht jeder und das ist übrigens auch sinnvoll", sagt Palmer. "Denn ehrlich gesagt: Unter freiem Himmel ist das Rauchen jetzt kein Drama. Da kann man auch einen Schritt zur Seite gehen."
Sozialministerium will Nichtraucherschutzgesetz nachbessern
Genau wegen solcher Kritik zieht das Sozialministerium in Baden-Württemberg derzeit noch kein Fazit. Stattdessen heißt es: erst beobachten, dann nachbessern. Wie lange das dauern wird, ist noch unklar.
Allerdings: Das Gesetz scheint ja trotzdem zu wirken: über Bewusstsein und Abschreckung - nicht über Strafen. Und vielleicht ist das eben das vorläufige, greifbare Resultat, bis das Land klärt, wie ein Nichtraucherschutzgesetz künftig kontrollierbar werden kann.
Nehmen Raucher jetzt mehr Rücksicht?
Bis dahin bleibt die Situation paradox: Inge Braun spürt schon jetzt, dass das Nichtraucherschutzgesetz wirkt - weniger Qualm im Laden, weniger Kippen auf dem Boden, mehr Rücksicht von vielen Rauchern. Es gebe Menschen, die würden bewusst zum Rauchen ein Stück weit weg gehen, beobachtet die Händlerin. "Einige halten sich dran, nehmen das ernst. Und ich glaube, die 200 Euro sind auch ein triftiger Grund."