Um den möglichen Einfluss von Extremisten einzudämmen und die Demokratie zu schützen, schlägt Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) unter anderem strengere Kontrollen von Mitarbeitenden und Änderungen der Landesverfassung vor. "Die freiheitliche demokratische Grundordnung steht zunehmend unter dem Druck von Kräften, die zumindest Teile der unabänderlichen obersten Werteprinzipien von Demokratie und Rechtsstaat in Frage stellen", erklärte sie.
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Die Innenministerkonferenz berät den Umgang mit Verfassungsfeinden. Das betrifft auch Parlamente. RLP denkt über strengere Maßnahmen nach - und auch BW feilt weiter an seinen Regeln.
Schärfere Kontrolle und Zugangsbeschränkungen im Landtag
Den fünf Landtagsfraktionen - Grüne, CDU, SPD, FDP und AfD - habe sie zur weiteren Beratung unter anderem vorgeschlagen, von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sogenannte unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu verlangen. Diese erfasse, anders als das einfache Führungszeugnis, alle strafrechtlichen Verurteilungen und nicht nur solche, bei denen eine Strafe ab 90 Tagessätzen verhängt wurde. Zudem enthalte sie auch bestimmte Verwaltungsentscheidungen, beispielsweise nach dem Waffengesetz.
Darüber hinaus geht es Aras der Mitteilung zufolge um den Zugang zu Gebäuden des Landtags und zur IT-Infrastruktur: Interne Nutzer könnten zunächst nur einen Internetzugang ohne Zugriff auf interne Netzwerke oder Ablagen sowie ein Telefon ohne weitere Funktionen wie Adressverzeichnisse erhalten - bis ihnen die Zuverlässigkeit bescheinigt worden ist.
Über die Hausordnung könnte man laut den Vorschlägen regeln, dass Räume des Landtags nur innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genutzt werden dürfen. "Eine solche Regelung würde klarstellen, dass Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten beziehungsweise mit Personen, die in Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Inhalte zu propagieren, in den Räumlichkeiten des Landtags nicht stattfinden dürfen."
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Änderungen in der Verfassung?
In der Landesverfassung könnte man den Vorschlägen zufolge unter anderem Regelungen zum Landtagswahlrecht so ändern, dass die Wählbarkeit nicht zum Nachteil von Eingebürgerten und Doppelstaatlern nicht von einer sehr langen Dauer der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden könnte.
Ferner könnte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als Institution samt seiner wesentlichen Betätigungsfelder in die Verfassung aufgenommen werden. "Das LfV findet in der Verfassung bislang keine Erwähnung", heißt es dazu. "Eine Auflösung des Landesamts wäre daher mit einfachem Gesetz möglich."
Thüringen als Negativbeispiel
Das Beispiel Thüringens nach der Wahl 2024 hat laut Aras gezeigt, wohin es führen könne, wenn Geschäftsordnungen und Landesverfassungen extremistischen Kräften, die die Demokratie von innen aushöhlen wollen, Interpretationsspielräume ließen. "Dagegen müssen wir uns wappnen."
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