Trotz Mehrbelastung von Ein- und Zweifamilienhäusern

Kretschmann will Grundsteuer vorerst nicht ändern

Die Grundsteuerreform in BW ist umstritten. Trotzdem will BW-Regierungschef Kretschmann daran vorerst nichts ändern. Zunächst müsse man abwarten, wie sich das Gesetz auswirke.

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Stand

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat schnelle Änderungen an der umstrittenen Grundsteuerreform in Baden-Württemberg ausgeschlossen. Man müsse erst ein Jahr abwarten, wie sich das Gesetz auswirke, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Spätere Korrekturen sind nach seiner Einschätzung möglich. Die Grundsteuer wäre das erste Steuergesetz, das nicht novelliert würde, wenn man entsprechende Erfahrungen damit gemacht haben sollte, sagte Kretschmann.

Veränderte Belastungen laut Kretschmann völlig logisch

Eine Umfrage des Steuerzahlerbundes unter hundert großen Kommunen im Land hatte Mehrbelastungen vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern ergeben. Kretschmann betonte, es sei völlig logisch, dass die Reform zu anderen Belastungen führe, das entspringe der Logik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Wenn jemand mehr bezahlen muss, hat er - von Ausreißern abgesehen - bisher zu wenig gezahlt", sagte er. "Das hört natürlich niemand gern." Unbebaute Grundstücke würden stärker belastet, das sei auch so gewollt gewesen. 

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Kretschmann sagte weiter, Baden-Württemberg habe sich bewusst für das Bodenwertmodell entschieden, weil es einfacher sei als das Bundesmodell des früheren Finanzministers Olaf Scholz (SPD). Auch Bayern hatte einen Sonderweg gewählt. Nach den Worten des Grünen-Regierungschefs gibt es gegen alle Modelle Klagen.

Neue Grundsteuerberechnung seit Anfang 2025

Seit Anfang 2025 gilt bundesweit eine neue Grundsteuerberechnung. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt hatten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf der Grundlage völlig veralteter Daten kalkuliert, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. 

In Baden-Württemberg gilt das sogenannte Bodenwertmodell - dabei zählt die Fläche, nicht das, was darauf steht. Hausbesitzerinnen und -besitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet wird wie der bebaute Grund. Der Mieterbund hatte eine inakzeptable Verteuerung des Wohnens kritisiert und Korrekturen am Grundsteuergesetz gefordert.

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Erstmals publiziert am
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SWR