Das Berufungsverfahren gegen drei Mitarbeiter des Karlsruher Fanprojekts vor dem Landgericht ist am Donnerstag gegen Auflagen eingestellt worden. Darauf haben sich die Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Strafkammer verständigt. Die drei hatten sich nach einem Pyro-Skandal im November 2022 geweigert, als Zeugen über beteiligte Fans des KSC auszusagen.
Vorsitzender Richter brachte Einstellung des Verfahrens ins Spiel
Zu Beginn des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter klargemacht, dass man sich die Frage stellen müsse, welches Signal von der Verhandlung ausgehen solle: Weiter auf verhärteten Fronten beharren, oder eine konstruktive Lösung finden.
Man muss sich aufeinander zu bewegen. Es hat eine Signalwirkung, wie solche Prozesse zu lösen sind, auch wenn die Gesetzgebung so bleibt, wie sie ist.
Außerdem machte er deutlich, dass nach dem Verfahren am Amtsgericht einige zentrale Fragen offen geblieben sind. Beispielsweise in welcher Weise den drei Angeklagten eine versuchte Strafvereitelung konkret nachgewiesen werden kann. Eine Zeugenaussage der Sozialarbeiter hätte aus seiner Sicht zu einem kaum messbaren Effekt auf die Verhandlung und Verurteilung der an der Pyroaktion beteiligten KSC-Fans geführt.
Sozialarbeiter weisen auf Bedeutung ihrer Arbeit hin
Ein Schuldeingeständnis sei die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens nicht. Das betonen die Verteidiger der Sozialarbeiter. Man sei sich der Bedeutung und der Reichweite des Verfahrens bewusst. Keiner der drei Angeklagten habe sich einer Straftat schuldig gemacht.
Die Verunsicherung unter Sozialarbeitern bundesweit ist riesig. Und das muss sich ändern.
Trotzdem wolle man ein Signal senden und auf die Staatsanwaltschaft zugehen, um die weitere Zusammenarbeit wieder zu verbessern. Der Kampf um das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter müsse außerhalb des Gerichts weitergehen. Die Geldauflagen liegen bis auf eine Ausnahme bei der Hälfte der vom Amtsgericht verhängten Geldstrafe, also zwischen 1.500 und 3.150 Euro. Das Geld soll dem Kinderschutzbund zugute kommen.
KSC Pyro-Prozess: Sozialarbeiter gingen gegen Geldstrafen in Berufung
Vor einem Jahr hatte das Amtsgericht Karlsruhe die Sozialarbeiter nach zweitägiger Verhandlung zu Geldstrafen zwischen 4.050 und 6.300 Euro wegen Strafvereitelung verurteilt. Das Urteil war als 90 Tagessätze verhängt worden, wodurch die Verurteilten nicht vorbestraft sind.
Laut Urteilsbegründung von Oktober 2024 hat kein Recht auf Zeugnisverweigerung vorgelegen, die drei Mitarbeiter hätten das auch frühzeitig gewusst. Sie hätten bewusst Informationen über den Ablauf der folgenschweren Pyro-Aktion verschwiegen.
Juristischer Verhandlungsmarathon nach Pyro-Skandal im Wildparkstadion
Bei dem Pyro-Skandal vor fast drei Jahren vor dem Spiel des KSC gegen St. Pauli waren elf Menschen teilweise schwer verletzt worden. Mehrere Fans aus der Karlsruher Ultraszene wurden wegen Körperverletzung angeklagt und teilweise zu Haftstrafen verurteilt. Seit Sommer laufen zahlreiche Berufungsverhandlungen von KSC-Fans vor dem Landgericht Karlsruhe. Zum Teil fielen dort bereits gesprochenen Urteile niedriger aus als vor dem Amtsgericht.
KSC Fanprojekt: Bundesweite Solidarität mit Sozialarbeitern
Die Fanprojekt-Mitarbeiter hatten schon im Vorfeld der Amtsgerichtsverhandlung ein breites Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen auf ihrer Seite, die ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter und damit eine Reform des entsprechenden Gesetzesparagrafen forderten.
Bundesweit hatten Fanverbände gegen die Verurteilung protestiert. Sie fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht wie in anderen Bereichen der sozialen Arbeit auch. Auch vor der Berufungsverhandlung zeigten sich Fanverbände solidarisch mit dem Karlsruher Fanprojekt. In zahlreichen Stadien waren entsprechende Banner zu sehen.
Die Berufungsverhandlungen betreffen nicht nur das Fanprojekt in Karlsruhe, sondern stellen auch ein wichtiges Signal für die Zukunft sozialpädagogischer Fan-Arbeit insgesamt dar.
Das Fanprojekt Karlsruhe leiste seit Jahren engagierte, qualifizierte und unverzichtbare Arbeit an der Schnittstelle zwischen Fußball, Fanszene und Gesellschaft, so die BAG weiter. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von 70 sozialpädagogischen Fanprojekten in Deutschland.
Bundesregierung lehnt Zeugnisverweigerung für Fanprojekt-Mitarbeiter weiter ab
Erst im vergangenen August hat die Bundesregierung ihre Position im Zusammenhang mit einem Zeugnisverweigerungsrecht für Fanprojekte bekräftigt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen wurde auf der einen Seite das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Fanprojekt-Mitarbeitern und Fans hervorgehoben.
Gleichwohl wird eine Erweiterung [des Zeugnisverweigerungsrechts] unter den Gesichtspunkten [...] einer effektiven Strafverfolgung und der mangelnden Vergleichbarkeit der Situation [...] abgelehnt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die damalige Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter in Fanprojekten aus denselben Gründen abgelehnt. In beiden Fällen wurde auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.