Im Januar dieses Jahres war in Bad Friedrichshall (Kreis Heilbronn) ein vierjähriger Junge aus dem Fenster des Dachbodens gestürzt. Nun hat das Landgericht Heilbronn ein Urteil im Prozess gegen die Mutter gefällt: Die 45-Jährige wurde freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Gleichzeitig ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Sturz aus Dachbodenfenster: Sohn starb an schweren Verletzungen
Der Junge war am Abend des 21. Januar aus rund acht Metern Höhe aus dem Fenster des Dachgeschosses der Familienwohnung gestürzt. Er starb wenig später an seinen schweren Verletzungen. Die Mutter sprang laut Anklage unmittelbar danach selbst aus dem Fenster und wurde schwer verletzt.
Die Frau war wegen Mordes angeklagt. Sie stand unter Verdacht, ihren Sohn absichtlich aus dem Fenster geworfen zu haben. Vor Gericht schilderte die Frau den Vorfall als tragischen Unfall: Ihr Sohn habe sich plötzlich von ihr weggedrückt, sie habe ihn nicht mehr halten können.
Angeklagte schildert den Vorfall unter Tränen als Unfall Mordprozess: Mutter soll vierjährigen Sohn aus dem Dachgeschoss geworfen haben
Vor dem Landgericht Heilbronn hat am Dienstag der Prozess gegen eine Frau begonnen, die ihren Sohn aus dem Fenster ihrer Wohnung geworfen haben soll. Der Junge starb.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Mit der Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Beide waren von Schuldunfähigkeit der Angeklagten ausgegangen und hatten die dauerhafte Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und die Verhängung einer moderaten Geldstrafe beantragt.
Der Prozess ging früher zu Ende als erwartet, so eine Gerichtssprecherin. Ob die Verteidigung gegen das Urteil vorgeht, ist derzeit noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.