Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an

Vierjähriger stürzte in Bad Friedrichshall aus Dachbodenfenster: Mutter freigesprochen

Im Fall des tödlichen Sturzes eines vierjährigen Jungen aus Bad Friedrichshall hat das Landgericht die Mutter jetzt freigesprochen. Sie muss aber in eine psychiatrische Klinik.

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Von Autor/in Ulrike Schirmer

Im Januar dieses Jahres war in Bad Friedrichshall (Kreis Heilbronn) ein vierjähriger Junge aus dem Fenster des Dachbodens gestürzt. Nun hat das Landgericht Heilbronn ein Urteil im Prozess gegen die Mutter gefällt: Die 45-Jährige wurde freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Gleichzeitig ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Sturz aus Dachbodenfenster: Sohn starb an schweren Verletzungen

Der Junge war am Abend des 21. Januar aus rund acht Metern Höhe aus dem Fenster des Dachgeschosses der Familienwohnung gestürzt. Er starb wenig später an seinen schweren Verletzungen. Die Mutter sprang laut Anklage unmittelbar danach selbst aus dem Fenster und wurde schwer verletzt.

Die Frau war wegen Mordes angeklagt. Sie stand unter Verdacht, ihren Sohn absichtlich aus dem Fenster geworfen zu haben. Vor Gericht schilderte die Frau den Vorfall als tragischen Unfall: Ihr Sohn habe sich plötzlich von ihr weggedrückt, sie habe ihn nicht mehr halten können.

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Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Mit der Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Beide waren von Schuldunfähigkeit der Angeklagten ausgegangen und hatten die dauerhafte Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und die Verhängung einer moderaten Geldstrafe beantragt.

Der Prozess ging früher zu Ende als erwartet, so eine Gerichtssprecherin. Ob die Verteidigung gegen das Urteil vorgeht, ist derzeit noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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