Sogenannte Dashcams werden immer beliebter und können für die Polizei hilfreich sein. Bei einem Unfall am 2. Oktober auf der A81 bei Ilsfeld (Kreis Heilbronn) sollen Dashcam-Aufnahmen gezeigt haben, dass dem Unfall ein illegales Straßenrennen vorangegangen ist. Doch oftmals bewegt man sich mit solchen kleinen Kameras als Autofahrer auch in einer Grauzone. Was darf man also, wo sollte man vorsichtig sein und wann können die Dashcam der Polizei helfen?
Dashcams: Ein rechtliches "Minenfeld"
Rechtlich seien die Dashcams "ein Minenfeld", sagt Dieter Roßkopf, Anwalt für Verkehrsrecht aus Heilbronn. Da könne man schnell in Grauzonen oder der Illegalität landen. Hier müsse man auch direkt zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden, erklärt er gegenüber SWR.
Im Zivilrecht gibt es Roßkopf zufolge zwei Grundregeln: Der Beweisführer, also derjenige, der die Dashcam-Aufnahme verwenden möchte, darf keine anderen Beweise haben. Es muss eine sogenannte Beweisnot vorliegen.
Im Endeffekt muss das Gericht entscheiden, ob es die Aufnahmen als Beweis zulässt oder nicht. Da gilt es zwischen Aufklärung und Persönlichkeitsrechten abzuwägen. Doch diese Entscheidungen werden zunehmend aufgeweicht. Roßkopf sagt, das Problembewusstsein habe da bei allen Parteien abgenommen - also Richtern, Anwälten und den Beweisführern gleichermaßen.
Vorsicht bei Dashcams: Schnell ein Verstoß gegen die DSGVO
Auch wenn Dashcam-Aufnahmen immer öfter als Beweis zugelassen werden, rät er zur Vorsicht. Nutzerinnen und Nutzern solcher Kameras könne auch ganz unabhängig vom Verfahren drohen, sich wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verantworten zu müssen.
Hände weg vom Internet! Keine Aufnahmen in soziale Medien!
Vom Internet sollte man sich besonders fernhalten, warnt der Rechtsanwalt. Auch da tauchen immer häufiger Dashcam-Videos auf, die kuriose Szenen, Nötigungen oder Unfälle zeigen - beispielsweise beim Kanal RLP Dashcam.
Doch weil es immer öfter zu gefährlichen Situationen oder aggressivem Verhalten im Straßenverkehr kommt, legen sich immer mehr Menschen die kleinen Kameras zu. Einer ADAC-Umfrage zufolge haben schon vergangenes Jahr über zwei Drittel der Autofahrer zunehmend aggressives Verhalten auf den Straßen beklagt.
Strafrecht: Polizei darf Dashcam beschlagnahmen
Im Strafrecht sieht es dann nochmal anders aus. Da darf die Polizei Kameras beschlagnahmen und Videos verwenden, wenn es um eine Straftat geht - wie bei dem vermuteten Autorennen auf der A81.
Allerdings gilt auch: Man muss sich nicht selbst belasten. Die Dashcam kann zwar beschlagnahmt werden. Ist sie aber zum Beispiel mit einem Code verschlüsselt, muss der Besitzer, wenn er sich mit den Aufnahmen eben selbst belasten würde, diesen nicht preisgeben.
Das letzte Wort, ob die Videos dann als Beweise zugelassen werden, hat aber auch hier das Gericht. Zu Bedenken sei außerdem, so Roßkopf, dass der Straßenverkehr kein geschützter Lebensbereich sei, anders als zum Beispiel die eigene Wohnung.