Im Fall um die 14-Jährige, die ein 16-jähriges Mädchen erst ausgeraubt und dann mit einem Messer angegriffen haben soll, geht es jetzt noch um die Frage: War es versuchter Totschlag oder versuchter Mord? In beiden Fällen drohen dem Mädchen bis zu zehn Jahre Haft.
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder doch Jugendstrafe?
Allerdings sei noch nicht entschieden, ob es überhaupt zu einer Haftstrafe kommt, erklärt die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf SWR-Anfrage. Das Jugendgerichtsgesetz sieht zunächst sogenannte Erziehungsmaßregeln oder sogenannte Zuchtmittel vor. Wenn der Richter allerdings im Verfahren merkt, diese Maßnahmen reichen nicht aus, kann er eine Jugendstrafe verhängen. Eine Jugendstrafe gibt es auch, wenn es die besondere Schwere der Schuld erfordert.
Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal
Die 14-Jährige soll die 16-Jährige erst auf einen Feldweg gelockt, sie dort mit einem Messer bedroht und ihr das Handy gestohlen haben. Danach soll sie sie mit dem Messer angegriffen haben. Das deutet die Staatsanwaltschaft bisher so: Der Messerangriff sollte den Raub zuvor vertuschen - das wäre dann das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht.
Strafrahmen für versuchten Totschlag und versuchten Mord erhöht
Die bisherigen Ermittlungen deuten also auf einen versuchten Mord hin. Noch gibt es aber keine Anklage, die Ermittlungen laufen weiter. Doch ganz egal, ob das Mädchen dann doch wegen versuchten Totschlags oder wegen versuchten Mordes angeklagt wird, könnten der 14-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft drohen - wenn sich das Gericht für eine Jugendstrafe entscheidet.
Der normale Rahmen für Jugendstrafen liegt zwar zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Ausnahmen stellen allerdings versuchter Totschlag und versuchter Mord dar. Da ist die Höchststrafe auf bis zu zehn Jahre erhöht.