Ausstellung in Stuttgart informiert über Gestapo-Verbrecher, ihre Taten und die Opfer

So mordete die Gestapo auch in Oberschwaben

"Gestapo vor Gericht“, das ist eine Sonderausstellung im Museum "Hotel Silber“ in Stuttgart. Sie zeigt, dass es auch Täter und Verbrechen der Gestapo in der Region Bodensee-Oberschwaben gab.

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Von Autor/in Wolfgang Wanner

Gestapo, das war die Geheime Staatspolizei des NS-Regimes. Eine Sonderausstellung im Stuttgarter Museum "Hotel Silber" setzt sich mit den Taten und Tätern auseinander und mit der Frage, wie die Justiz damit nach Kriegsende umging. Die Gestapo war auch in der Region Bodensee-Oberschwaben für Staatsverbrechen verantwortlich.

Die Organisatoren der Sonderausstellung in Stuttgart erklären: "Die erste Sonderausstellung im Erinnerungsort Hotel Silber in Stuttgart beleuchtet die schwierige und schwerfällige Aufarbeitung der Taten der Geheimen Staatspolizei im Nationalsozialismus. "Gestapo vor Gericht – Die Verfolgung von NS-Verbreche(r)n" blickt darauf, wem der Prozess gemacht wurde und wem nicht, wer ins Gefängnis musste und wer trotz seiner Gräueltaten unbehelligt weiterleben konnte. Die Ausstellung zeigt, warum die strafrechtliche Verfolgung in der Bundesrepublik so schleppend verlief. Und sie geht auf die Wirkung markanter Prozesse ein".

Verfolgung von Kritikern des Regimes

Gestapo steht für "Geheime Staatspolizei". Kurz nach Hitlers Machtergreifung wurde sie 1933 gegründet. Zunächst sollte sie politische Gegner drangsalieren und ausschalten. Sie setzte auf ein Spitzelsystem und Denunziantentum. Im Laufe der Jahre wurde die Gestapo auch immer mehr zu einem Werkzeug der Nazis, um deren Rassenwahn durchzusetzen. Die Gestapo organisierte die Deportation von Juden.

Gestapo-Verbrechen in Oberschwaben und am Bodensee

Die Zentrale der Geheimen Staatspolizei in Württemberg war in Stuttgart, im Hotel Silber. Also in dem Gebäude, in dem die Sonderausstellung "Gestapo vor Gericht" gezeigt wird. Außendienststellen der Gestapo waren unter anderem in Sigmaringen und Friedrichshafen.

Wie brutal, erbarmungslos und ohne Gerichtsbeschluss die Gestapo auch in ländlichen Regionen wie in Oberschwaben und am Bodensee vorging, dafür finden sich in der Stuttgarter Ausstellung mehrere Beispiele.

Eine Karte in der Ausstellung zeigt Dienststellen und Standorte der Gestapo.
Die Karte in der Ausstellung zeigt Dienststellen und Standorte der Gestapo. Wolfgang Wanner

Jòzef musste sterben, weil er eine Deutsche liebte

Am 6. Juni 1941 erhängt die Gestapo in Madenreute bei Meckenbeuren (Bodenseekreis) Jòzef Musial, "an aussichtsreicher Stelle vor allen Zwangsarbeitern und Schaulustigen", heißt es dazu auf der Homepage der Gemeinde Meckenbeuren. Der junge Pole soll mit einer Frau aus dem Ort eine Beziehung gehabt haben. Das allein reichte aus, ihn ohne Gerichtsbeschluss zu ermorden. Seiner angeblichen Geliebten wurden die Haare geschoren, sie wurde öffentlich angeprangert und kam in Haft, die meiste Zeit davon war sie im KZ Ravensbrück untergebracht.

Auch in Bodnegg mordete die Gestapo

Knapp zwei Jahre später, wenige Kilometer weiter östlich. In Bodnegg (Kreis Ravensburg) sterben zwei Männer durch Tod am Strang. Zinoviy Sapsaev und Henry Sitek. Verantwortlich war wieder die Gestapo, über die näheren Umstände sei nichts bekannt. Die Leichname werden wie in den anderen Fällen auch an das Anatomische Institut der Universität Tübingen übergeben.

Eine Hinweistafel beschreibt den Mord an zwei Männern in Bodnegg.
Die mörderische Tat von Bodnegg. Wolfgang Wanner

Die Aufarbeitung nach dem Krieg

Prozesse gegen ehemalige Gestapo-Mitarbeiter gab es nach dem Krieg auch am Landgericht Ravensburg. Im Magazin zur Sonderausstellung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg haben die Kuratoren die Prozesse gegen ehemalige Gestapo-Mitarbeiter am Ravensburger Landgericht aufgelistet:

  • Heinz Küchenmeister war wegen Misshandlung angeklagt. Er wurde 1947 zu sechs Monaten Haft verurteilt.
  • Heinrich Gipser war wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagt. Er wurde am 4.2.1949 zu 15 Monaten Haft verurteilt.
  • Otto Kessler war wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagt. Er wurde am 4.2.1949 zu drei Jahren Haft verurteilt.
  • Eugen Reuschle war wegen Totschlags angeklagt. Er wurde am 9.12.1953 zu 18 Monaten Haft verurteilt und 1954 vorzeitig entlassen.
  • Helmuth Braun war wegen Totschlags angeklagt. Er wurde am 9.12.1953 zu 18 Monaten Haft verurteilt und 1954 vorzeitig entlassen.
  • Walter Schurer war wegen Totschlags angeklagt. Das Verfahren wurde am 12.12.1955 eingestellt.
  • Hermann Mohn war wegen Mordes angeklagt. Das Verfahren wurde am 28.7.1969 eingestellt.
  • Albert Schweikert war wegen Mordes angeklagt. Das Verfahren wurde am 28.7.1969 eingestellt.

Dass die Urteile zumindest aus heutiger Sicht oft milde ausfielen, die Verurteilten vorzeitig entlassen oder Prozesse eingestellt wurden, hatte durchaus seinen Grund. Die Stuttgarter Kuratorin Lea-Theresa Berg sagt, dies sei auf die Situation damals zurückzuführen. Viele in der BRD hätten einen Schlussstrich gefordert, um nach vorne zu schauen. Manche Verbrechen seien verjährt gewesen. Aber auch im Ausland seien unter anderem wegen des aufkommenden Ost-West-Konflikts der BRD Zugeständnisse gemacht worden, deswegen seien NS-Verbrecher auch vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Bilder in der Ausstellung zeigen die Täter.
Die Gestapo-Täter auf den Bildern der Ausstellung. Wolfgang Wanner

Der Gestapo-Scherge Wilhelm Friedrich Boger

Ein Gestapomitarbeiter in Friedrichshafen war Wilhelm Friedrich Boger. Geboren wurde er in Zuffenhausen. Ab 1933 lebte er in Friedrichshafen. Hier arbeitete er in der Außenhauptstelle Friedrichshafen für die Gestapo in Württemberg. Bis 1939 sei er am Bodensee gewesen, wie es auf Anfrage bei der Stadt Friedrichshafen heißt. Unter anderem war Boger auch für Kirchenfragen zuständig. In dieser Zeit schikanierte er und hetzte beispielsweise gegen den Pfarrer von Ailingen, Franz Gessler.

Wilhelm Friedrich Boger – die Bestie von Auschwitz

Nach Beginn des zweiten Weltkriegs wurde Boger in Polen eingesetzt, 1942 kam er ins KZ Auschwitz. Hier wurde er als SS-Oberscharführer für seine brutalen und menschenverachtenden Verhör- und Foltermethoden bekannt. Stellvertretend dafür steht die "Boger-Schaukel". Boger selbst sprach von der "Sprechmaschine". Er ließ die Häftlinge an einer waagrechten Stange mit angezogenen Unterschenkeln und zusammengebundenen Armen aufhängen und malträtierte sie mit Stockschlägen, um ihnen Geständnisse abzuverlangen. Boger erschoss auch willkürlich Menschen. Im KZ wurde er "Die Bestie von Auschwitz" genannt.

Ein Bild zeigt Wilhelm Friedrich Boger, der später als KZ-Mitarbeiter "die Bestie von Auschwitz" genannt wurde.
Wilhelm Friedrich Boger - die Bestie von Auschwitz. Wolfgang Wanner

Boger gesteht das Erschießen von Menschen

In der Verhandlung beim ersten Auschwitz-Prozess gab Bogner auch in zwei Fällen zu, dass er Menschen erschossen hat. Auf dem Tonbandmitschnitt ist zu hören, wie Boger sagt: "Es hatten Palitzsch und Quakernack zunächst die Vorgeführten an der Schwarzen Wand erschossen. Und nach etwa zwei oder drei Erschießungen sagte Grabner: 'Quakernack, geben Sie Ihr Gewehr ab, es schießt weiter Oberscharführer Boger'. Daraufhin habe ich zwei Häftlinge erschossen".

Wie brutal und verroht Bogner sein konnte, schilderte im Auschwitz-Prozess die Zeugin Dounia Zlata Wasserstrom. In Berichten über ihre Aussage findet sich immer wieder folgendes Zitat vom 23. April 1964: "Im November 1944 kam ein Lkw an, auf dem sich Kinder befanden. (…) Ein kleiner Junge im Alter von vier bis fünf Jahren sprang (…) herunter. Er hatte einen Apfel in der Hand. (…) Boger ging zu dem Kind hin, packte es an den Füßen und warf es mit dem Kopf an die Wand. Den Apfel steckte er ein. (...) Eine Stunde später kam Boger und rief mich zum Dolmetschen. Dabei aß er den Apfel. Das Ganze habe ich mit eigenen Augen gesehen. Das Kind war tot".

Seine Verbrechen holen Boger doch noch ein

Nach dem Krieg wurde Boger am Landgericht Ravensburg ein erster Prozess wegen Körperverletzung gemacht, dieser wurde eingestellt. Ein Entnazifizierungsverfahren im Jahr 1951 hatte für Boger keine Folgen. Aber der Schatten seiner Verbrechen holte ihn doch noch ein, darauf geht auch die Sonderausstellung in Stuttgart ein.

Boger saß mit 21 weiteren Männern ab dem 20. Dezember 1963 auf der Anklagebank beim 1. Auschwitzprozess vor dem Landgericht Frankfurt.

Es gibt keine Erklärung dafür, warum er besonders sadistisch war.

Der Mörder Boger muss ins Gefängnis

Nach 183 Verhandlungstagen wurde der frühere Gestapo-Scherge von Friedrichshafen im August 1965 zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt, wegen Mordes in 114 Fällen und Beihilfe zum Mord an mindestens 1.010 Menschen. Seine Folterverbrechen waren zu diesem Zeitpunkt verjährt.

Der NS-Verbrecher Friedrich Wilhelm Boger nimmt in der Ausstellung breiten Raum ein.
Der NS-Verbrecher Friedrich Wilhelm Boger nimmt in der Ausstellung breiten Raum ein.

Boger verbüßte seine Haftstrafe in den Haftanstalten in Singen und Hohenasperg. Er starb 1970 im Gefängnis im Alter von 70 Jahren.

Die Sonderausstellung "Gestapo vor Gericht" im Hotel Silber in Stuttgart ist noch bis zum 23. Juli geöffnet. Weiterhin zu sehen ist allerdings die Dauerausstellung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg über die Geschichte der Polizei.

Die Ausstellungsmacher erklären zur Dauerausstellung, sie setze sich mit der Geschichte der Polizei in dem Gebäude auseinander: "Sie zeigt Kontinuitäten und Brüche in ihrem Umgang mit Minderheiten und in der Strafverfolgung, aber auch das Selbstverständnis der Polizist*innen in Demokratie und Diktatur". Die Ausstellung setzt sich aber auch mit der Frage auseinander, welche Folgen hatte das Handeln der Gestapo für die Opfer.

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Autor/in
Wolfgang Wanner
SWR-Redakteur und Redaktionsleiter Wolfgang Wanner Autorin Bild

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