Ein 52-jähriger Angeklagte ist am Amtsgericht Bad Säckingen (Kreis Waldshut) wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Mann soll Teil eines Netzwerkes gewesen sein, das deutlich zu viele Corona-Tests abgerechnet und dafür rund eine halbe Million Euro fälschlicherweise von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ausbezahlt bekommen hatte.
Angeklagter wurde nur wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
Zu Beginn der Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen noch von einem gewerbsmäßigen Betrug des Angeklagten ausgegangen. Denn unter seinem Namen wurden die zwei Corona-Teststellen in Lörrach und eine in Zell im Wiesental (Kreis Lörrach) angemeldet. Auch das Bankkonto, auf das die KVBW rund eine halbe Million Euro überwiesen hatte, lief über den Angeklagten.
52-Jähriger vor Amtsgericht Bad Säckingen Halbe Million Euro für nichts? Betrug mit Corona-Tests im Kreis Lörrach vor Gericht
Ein 52 Jahre alter Mann soll in drei Testzentren im Kreis Lörrach Tests abgerechnet haben, die nie gemacht wurden. Es geht um eine halbe Million Euro. Jetzt steht er vor Gericht.
Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass der 52-Jährige nur als Strohmann vorgeschickt wurde. Weitere strafrechtliche Verfahren gegen den mutmaßlichen Betreiber der Teststellen und einen weiteren Mann aus dem Kreis Lörrach sollen anlaufen.
Gemeinschaden in der Corona-Krise: Gericht spricht von Ausnutzung einer Notsituation
Obwohl der Angeklagte in dem Betrugsfall nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe, sei durch sein Handeln ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden, so die vorsitzende Richterin Stefanie Hauser. Dieser Schaden gehe letztlich "zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger".
Es ist erschütternd, dass diese Krisensituation während Corona eiskalt ausgenutzt wurde.
Die Corona-Pandemie sei eine Zeit gewesen, in der der Staat auf die Mithilfe der Gesellschaft angewiesen war, betonte sie. Man habe damals bürokratische Hürden bewusst abgesenkt und auch nicht medizinisch geschultes Personal in Teststellen eingesetzt, um schnell handlungsfähig zu sein.
Angeklagter hat rund 300.000 Euro von der KVBW für nicht-gemachte Tests bar abgehoben
Die KVBW hatte drei größere Beträge auf das Konto des Mannes überwiesen. Die ersten zwei Zahlungen von über 300.000 Euro hatte der Mann mit einer weiteren Person bar abgehoben. Dieses Geld habe der Angeklagte nach eigenen Angaben jedoch an den eigentlichen Betreiber der Corona-Teststellen weitergeben.
Die letzte Zahlung von rund 180.000 Euro konnte nicht abgehoben werden, da die Bank das Konto wegen des Verdachtes auf Geldwäsche gesperrt hatte. Nach eigenen Angaben soll der Angeklagte nichts von diesen Zahlungen der KVBW erhalten haben. Ihm wurden aber 50.000 Euro von dem eigentlichen Betreiber versprochen. Dieses Geld soll er nie erhalten haben.
Neue Informationen zu weiteren Beteiligten wirkten sich strafmildernd aus
Der Angeklagte hat einen Tag vor dem Gerichtsprozess am Mittwochvormittag weitere Informationen zu den beteiligten Personen preisgegeben. Laut der vorsitzenden Richterin Stefanie Hauser sollen diese Informationen bei den weiteren Ermittlungen helfen. Dabei geht es um den mutmaßlich eigentlichen Betreiber der Teststellen und den Mann, mit dem der Angeklagte gemeinsam die 300.000 Euro abgehoben hatte.