Racial Profiling bei Grenzkontrollen?

Rassismus bei Grenzkontrolle? Darum klagt syrische Journalistin gegen die Bundespolizei

Die syrischstämmige Journalistin Sandra Alloush wirft der Bundespolizei nach einer Grenzkontrolle in Kehl Rassismus und Racial Profiling vor.

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Von Autor/in Jessica Hans

Eigentlich will Sandra Alloush am 16. Juni 2025 nur von ihrem Wohnort Straßburg im Elsass für eine Podcastaufnahme nach Berlin reisen. Doch bei einer Kontrolle im Zug am Kehler Bahnhof kurz hinter der deutsch-französischen Grenze wird sie aufgehalten, erzählt die syrischstämmige Journalistin. Weil sie nur ihre gültige französische Aufenthaltserlaubnis und einen Nachweis über die laufende Erneuerung ihres Reisepasses vorlegen kann, habe die Bundespolizei sie aufgefordert, den Zug zu verlassen und sie auf die Wache zu begleiten. Und das mit unverhältnismäßiger Gewalt, sagt Alloush. Deswegen habe sie Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei eingereicht.

Wenn ich heute die Polizei irgendwo sehe, bekomme ich Flashbacks. Ich spüre das im ganzen Körper und fange an zu zittern.


In der Klageschrift erinnert sie sich, dass ein Beamter sie gewaltsam am Arm gezogen und ihr gedroht habe: "Wenn du nicht still bist, breche ich dir den Arm." Später sei sie gezwungen worden, sich vollständig auszuziehen, durchsucht und in eine Zelle gesperrt worden. Schließlich wurde sie von den Beamten zurück nach Frankreich begleitet.

Alloush will auf Rassismus bei Grenzkontrollen aufmerksam machen

Dass sie gewaltsam auf die Wache gebracht und nackt einer Leibesvisitation unterzogen worden sei, liege vor allem an ihrer Herkunft und nicht an ihren Papieren, so Alloush. Sie fühlt sich verantwortlich, mit ihrem Fall vor Gericht zu ziehen. "Viele erleben genau das, aber die meisten haben nicht die Mittel oder Kontakte, um dagegen vorzugehen", sagt die 38-Jährige.

Wenn ich nichts sage - wer dann?

Unterstützung bekommt sie von mehreren Menschenrechtsorganisationen - darunter das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das European Network Against Racism (ENAR). Bei letzterer ist sie selbst aktiv.

Der Vorwurf: Grenzkontrollen verstoßen gegen das europäische Freizügigkeitsrecht

Alloush und die Organisationen fordern, dass die seit September 2024 an allen deutschen Landgrenzen wieder eingeführten Grenzkontrollen als rechtswidrig anerkannt und eingestellt werden. Sie verstießen, so die Journalistin und ihre Unterstützer, gegen das europäische Freizügigkeitsrecht. Das sieht vor, dass Grenzkontrollen im Schengen-Raum nur in Ausnahmesituationen und für einen bestimmten Zeitraum eingeführt werden dürfen.

Die syrischstämmige Journalistin Sandra Alloush bei einer Diskussionsrunde zum Thema Grenzkontrollen und Racial Profiling in Straßburg.
Die syrischstämmige Journalistin Sandra Alloush (zweite von links) bei einer Diskussionsrunde zum Thema Grenzkontrollen und Racial Profiling in Straßburg. Jessica Hans


Ob in Deutschland tatsächlich so eine Ausnahmesituation vorliegt, ist umstritten, sagt Egzona Hyseni aus der SWR-Rechtsredaktion: "Befürworter der Grenzkontrollen argumentieren vor allem mit irregulärer Migration. Kritiker der Grenzkontrollen sagen, die Ausnahmeregeln würden von den Staaten zu weit ausgelegt und die Kontrollen seien deshalb nicht zulässig."

Hoffnung auf Signalwirkung

GFF-Anwältin Laura Kuttler schätzt die Erfolgsaussichten von Alloushs Fall als gut ein. Auch wenn ihre bei der Kontrolle vorgelegten Papiere nicht die Einreisekriterien des Schengen-Raums erfüllen, so sei der Umgang mit der Journalistin nicht verhältnismäßig gewesen, so Kuttler. Das Urteil gelte zwar nur für den Fall Alloush, könne aber eine Signalwirkung für die Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen insgesamt haben, sagt Egzona Hyseni.

Wie geht es jetzt weiter?

Ob die Kontrolle in diesem Fall rechtmäßig war, müsse jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart prüfen. Die Bundespolizei zieht es vor, sich zu Einzelfällen und laufenden Gerichtsverfahren nicht zu äußern, schreibt auf Nachfrage des SWR aber: "Die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgen zeitlich und örtlich flexibel aufgrund polizeilicher Erkenntnisse und konkreter polizeilicher Lagebilder. Diskriminierende Maßnahmen oder ein sogenanntes Racial Profiling sind rechtswidrig und werden bei der Bundespolizei weder praktiziert noch toleriert."

Bis die Klage womöglich Auswirkungen auf die Kontrollen in der deutsch-französischen Grenzregion hat, wird es - wenn überhaupt - wohl noch eine Weile dauern.

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