Die Bürgermeisterwahl in Staufen im Breisgau (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) im vergangenen Jahr hat Bestand und muss nicht wiederholt werden. Das hat am Freitag das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Ein Staufener Wähler hatte sowohl die Haupt- als auch die Stichwahl angefochten. Er fühlte sich wegen Unstimmigkeiten im Wahlkampf vom damals amtierenden Bürgermeister in seiner Wahlentscheidung negativ beeinflusst. Nach einer ausführlichen Erörterung zum Thema Meinungsfreiheit lehnte das Gericht die Wahlanfechtung in beiden Fällen ab.
Fast ein halbes Jahr nach der Wahl steht daher fest, dass der 36-jährige Staatsanwalt Benjamin Bröcker sein Amt als Bürgermeister antreten kann. Er hatte die Stichwahl im vergangenen November knapp mit 18 Stimmen Vorsprung gewonnen.
Streit in Staufen: Dürfen Wahlplakate auf privatem Grundstück stehen?
Im Prozess ging es um Aussagen des noch amtierenden Bürgermeisters Michael Benitz, die er während eines Streits um Wahlplakate im Wahlkampf gemacht hatte. Um die Auswirkungen auf das Stadtbild zu kontrollieren, hatte der Gemeinderat Staufen die Zahl der Plakate im öffentlichen Raum auf 20 pro Kandidat festgelegt. Von der Kandidatin Pia Riesterer waren allerdings deutlich mehr Plakate sichtbar. Denn Unterstützer hatten zusätzliche Plakate auf ihren Privatgrundstücken aufgestellt, die von außen deutlich zu sehen waren.
Nach Ansicht des Landratsamts und des noch amtierenden Bürgermeisters Michael Benitz widersprach dies dem Zweck des Gemeinderatsbeschlusses. In einem Artikel der Badischen Zeitung äußerte sich Benitz entsprechend. Er habe die Kandidatin Riesterer gebeten, "sich an den Ratsbeschluss zu halten". Weiter hieß es: "eine angeordnete Beseitigung per Verfügung ist ein aufwändiger Verwaltungsakt. Wir würden gerne vermeiden, die Energie dafür zu verschwenden, und hoffen auf Einsicht."
Gericht widerspricht der Ansicht der Stadt
Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Der Gemeinderatsbeschluss beziehe sich nur auf den öffentlichen Raum. Wer auf seinem eigenen Grundstück Wahlplakate aufhängen möchte, dürfe dies im Sinne der freien Meinungsäußerung tun. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Plakate öffentlich einsehbar seien und damit wie Plakate im öffentlichen Raum wirken. Denn Meinungsfreiheit bedeute nun einmal, dass eine Meinung auch wahrgenommen werden darf.
Hat der Bürgermeister seine Neutralitätspflicht verletzt?
Trotz der unterschiedlichen Auffassung sieht das Gericht in den Äußerungen von Benitz keine Verletzung der Rechte des Klägers. Zwar seien die Aussagen kritisch gewesen. Das Gericht hegt aber Zweifel, dass dadurch der Ruf der Kandidatin beschädigt wurde. Insbesondere konnte das Gericht nicht erkennen, dass der Kläger dadurch in seiner Wahlfreiheit eingeschränkt war.
Noch amtierender Bürgermeister Benitz glücklich über Urteil
Michael Benitz zeigte sich erfreut, dass die Klagen zurückgewiesen wurden. Jetzt könne er machen, was ursprünglich geplant war, nämlich in den Ruhestand gehen. Nun hofft er, dass sich die Gemüter in Staufen wieder beruhigen können.
Benjamin Bröcker zieht bald ins Staufener Rathaus ein
Fast ein halbes Jahr nach seinem knappen Sieg in der Stichwahl kann es für Benjamin Bröcker damit bald losgehen. "Es wird nicht innerhalb von wenigen Tagen gehen, aber wir versuchen es jetzt schnellstmöglich über die Bühne zu bringen", sagte Bröcker nach der Entscheidung des Gerichts. Der Kläger könnte in die nächste Instanz gehen. Bis das Urteil also rechtskräftig und damit die Wahl unanfechtbar ist, dauert es mindestens noch einige Wochen. Bröcker kündigte an, sich nun vorläufig vom Gemeinderat wählen zu lassen und die Amtsgeschäfte zu übernehmen. Das hatte er bisher abgelehnt.
Laut dem amtierenden Bürgermeister Benitz entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich im Mai über die Amtsübergabe.