Mutmaßlicher Stalker tötete Frau in Offenburg

Wie kann ein Femizid verhindert werden und was schützt vor Stalking?

Die am Montag in Offenburg getötete Frau hatte den mutmaßlichen Täter bei der Polizei mehrfach angezeigt. War es ein Femizid? Hätte die 36-Jährige geschützt werden können?

Teilen

Stand

Nach dem Tötungsdelikt in Offenburg am Montag stellt sich die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können. Ein 33-jähriger Mann soll eine 36-jährige Frau in einem Wohngebiet im Nordosten der Stadt erschossen und dann sich selbst das Leben genommen haben. Die getötete Frau hatte zuvor mehrfach bei der Polizei Anzeige gegen den mutmaßlichen Täter erstattet. Dabei ging es auch um Stalking. Aber wie können sich Stalking-Opfer schützen?

Seit Juli elektronische Fußfessel auch für Stalker möglich

Ein Thema, dass in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommt: die elektronische Fußfessel. Seit dem 1. Juli 2026 gelten dafür in Baden-Württemberg neue Regeln. Seitdem kann die Fußfessel auch bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt angeordnet werden. Bisher war das nur bei terroristischen Gefährdern möglich. Auch bei Stalking-Fällen kann eine elektronische Fußfessel nun zum Einsatz kommen. Opfer können damit gewarnt werden, wenn sich der potenzielle Täter einer festgelegten Schutzzone nähert.

Baden-Württemberg

Neue Regeln ab 1. Juli Elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt: Was sie leisten kann - und was nicht

Zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt ist in BW ab Mittwoch der Einsatz der "elektronischen Aufenthaltsüberwachung" möglich. Mit einer Fußfessel sollen Täter gestoppt werden.

Weißer Ring Freiburg: "Kontakt- oder Annäherungsvebot reichen nicht aus"

Aus Sicht der Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität Weißer Ring Freiburg kann eine elektronische Fußfessel schützen. Das zeige das Beispiel Spaniens, wo diese vor Jahren eingeführt wurde und Wirkung zeige. Ein reines Kontakt- oder Annäherungsverbot ohne technische Kontrolle reiche dagegen nicht aus, so Peter Egetemaier vom Weißen Ring Freiburg.

Täter, deren klare Absicht es ist, eine von ihnen gestalkte Frau zu verletzen oder gar zu töten, kümmern sich nicht im Geringsten um ein Blatt Papier, in dem ihnen ein Gericht Vorschriften macht.

Das hätten zahlreiche Fälle in der Vergangenheit gezeigt. Im Offenburger Fall war nach aktuellem Kenntnisstand kein Gewaltschutzverfahren am Amtsgericht Offenburg anhängig. Das bedeutet, es gab offenbar kein Kontakt- oder Annäherungsverbot gegen den 33-Jährigen.

Kann ein höheres Strafmaß Taten verhindern?

Ein weiterer Punkt, der potentzielle Täter zurückhalten könnte: ein höheres Strafmaß. Es steht im Raum, dass es sich bei der Tat in Offenburg um einen Femizid handeln könnte. Darunter versteht man eine Tat, bei der ein Mann eine Frau aufgrund ihres Geschlechts tötet. Da ein Femizid in Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand ist, verwendet die Polizei in Offenburg den Begriff offiziell nicht. In der Politik wird darüber diskutiert, einen Femizid im Strafrecht zu verankern, um - wie Befürworter argumentieren - die besondere Schwere dieser Taten anzuerkennen und sie nicht als "Beziehungsdramen" oder "Tragödien" zu verharmlosen.

Andere Länder, anderes Strafmaß - wo Femizide strenger bestraft werden

Konstanze Jarvers arbeitet als Strafrechtlerin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Sie beschäftigt sich in ihrer Forschung mit der strafrechtlichen Bewertung von Femiziden. Dabei untersucht sie, wie verschiedene Länder Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts behandeln und welche Rolle Faktoren wie Trennungen, Partnerschaftsgewalt oder vorheriges Stalking bei der rechtlichen Bewertung spielen. In Deutschland würden Femizide noch immer viel zu milde beurteilt, sagt Jarvers.

Femizide werden hierzulande von Gerichten immer noch viel zu milde beurteilt.

In Italien sei das anders: "Allein die Tatsache, dass im Voraus gestalkt wurde, führt dort dazu, dass das als erschwerte vorsätzliche Tötung angeklagt wird", so die Strafrechtlerin. Außerdem gibt es dort und in Ländern wie Kroatien, Malta und Zypern bereits einen eigenen Straftatbestand Femizid.

Gleichzeitig sei klar: Ein höheres Strafmaß allein halte Täter nicht davon ab, Frauen zu töten. Entscheidend seien auch konkrete Schutzmaßnahmen für Betroffene - etwa die elektronische Fußfessel, mit der gefährdete Opfer besser geschützt und weitere Annäherungen oder Angriffe frühzeitig verhindert werden könnte.

Was die Polizei bei Stalking empfiehlt

Im Fall des Offenburger Verbrechens soll der mutmaßliche Täter die 36-Jährige gestalkt haben. Die Frau hatte den 33-Jährigen laut Polizei deswegen auch mehrfach angezeigt. Nach jeder Anzeige hätte es eine Gefährderansprache mit dem Tatverdächtigen gegeben, so die Polizei. Und auch mit der Frau hätten Beamte mehrere Male intensive Gespräche geführt.

Opfern von Nachstellung rät die Polizei unter anderem: Dem Stalker unmissverständlich klar machen, dass kein Kontakt mehr erwünscht ist und konsequent bleiben. Das Umfeld informieren über den Stalker. Alles dokumentieren, was der Stalker schickt oder unternimmt, um Fakten und Beweismaterial zu haben.

Außerdem helfe es, Anzeige zu erstatten. In vielen Fällen habe sich gezeigt, dass konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeige und die Belästigungen aufhörten, so die Polizei. Außerdem können Stalking-Opfer beim Amtsgericht eine sogenannte einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen - also ein Annäherungsverbot. Hier ist die Hürde niedriger als bei der Anordnung einer elektronischen Fußfessel.

Offenburg

Polizei hatte zuvor Hinweise auf illegale Waffen Tödliche Schüsse in Offenburg: Opfer hatte mutmaßlichen Stalker mehrere Male angezeigt

Mehrfach soll die 36-Jährige vor ihrem Tod am Montag die Polizei aufgesucht und Anzeige erstattet haben. Das bestätigt die Polizei auf SWR-Anfrage. Wurde sie ausreichend geschützt?

Offenburg

Zwei Tote in einem Wohngebiet Nach Schüssen in Offenburg: Herkunft der Waffen noch unklar

Ein 33-Jähriger soll am Montag in Offenburg seine Ex-Freundin und dann sich selbst erschossen haben. Die Waffen soll er illegal besessen haben.

Offenburg

Eltern und Anwalt fordern Konsequenzen Mord an Psychotherapeutin: "Mit einer elektronischen Fußfessel wäre das so nicht passiert"

Hätte der Mord an einer Mutter und Psychotherapeutin in Offenburg verhindert werden können? Zum Bespiel durch eine elektronische Fußfessel? Das fragen sich viele nach dem Prozess.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Paulina Flad
Foto von Paulina Flad
Louise Schöneshöfer
Louise Schöneshöfer, Reporterin im SWR Studio Freiburg.
Nadine Zeller
SWR Reporterin Nadine Zeller

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!