Polizei hatte zuvor Hinweise auf illegale Waffen

Tödliche Schüsse in Offenburg: Opfer hatte mutmaßlichen Stalker mehrere Male angezeigt

Mehrfach soll die 36-Jährige vor ihrem Tod am Montag die Polizei aufgesucht und Anzeige erstattet haben. Das teilt die Polizei auf SWR-Anfrage mit. Dabei ging es auch um Stalking.

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Stand

Nachdem ein 33-Jähriger eine drei Jahre ältere Frau am Montag in einem Offenburger Wohngebiet erschossen haben soll und sich dann das Leben nahm, gibt es weitere Hintergründe über den Mann. Er soll bereits zuvor Gewalt angewandt haben und schon vor einem Jahr Waffen illegal besessen haben.

Während die weiteren Ermittlungen zum Tathergang sowie die Obduktion laufen, hat sich der Lebensgefährte der Toten gegenüber "Baden Online" geäußert. Dort macht er der Polizei Vorwürfe, die Frau nicht genügend geschützt zu haben.

Mehrfach Anzeigen bei der Polizei erstattet

Die Frau hatte seit Anfang 2025 drei Mal Anzeige gegen den mutmaßlichen Schützen erstattet, teilte die Polizei Offenburg am Mittwoch auf Anfrage des SWR mit - unter anderem im Zusammenhang mit Nachstellungen, Beleidigung, Bedrohung und Verleumdung. In mehreren Fällen kam es durch den 33-Jährigen laut Polizei zu Gegenanzeigen.

Zuletzt, im März 2026, ging von einer weiteren Frau eine Anzeige gegen den Mann bei der Polizei ein - wegen Stalking. Im Frühjahr 2025 wies zudem eine Unbekannte die Polizei darauf hin, dass der Tatverdächtige möglicherweise gegen das Waffengesetz verstoße.

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Polizei: Anzeigen der Staatsanwaltschaft vorgelegt

Nach eigenen Angaben führte die Polizei in allen Fällen unmittelbar Gefährderansprachen mit dem Tatverdächtigen und legte die Vorfälle der zuständigen Staatsanwaltschaft vor. Mit der am Montag getöteten Frau seien mehrere Male intensive Gespräche geführt worden, so die Polizei Offenburg.

Beamte hätten Verhaltenshinweise gegeben und angeregt ein Annäherungsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwirken, heißt es weiter. Nach Kenntnis der Polizei hatte die Frau dies nicht beantragt. Wie es auf SWR-Anfrage heißt, hätten Beamte ihr verdeutlicht, dass sie sich unverzüglich an die Polizei wenden solle, wenn der 33-Jährige sich ihr nähere.

Kein Gewaltschutzverfahren beim Amtsgericht Offenburg

Durch das Gewaltschutzgesetz von 2002 kann ein Gericht beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot aussprechen, wenn eine Person bedroht, verfolgt oder von Gewalt bedroht wird. So können Betroffene, ohne vorher eine Strafanzeige erstatten zu müssen, ein zusätzliches Verfahren beim Familiengericht beantragen. Im Fall der getöteten Frau teilte das Amtsgericht Offenburg mit, dass dort kein Gewaltschutzverfahren anhängig gewesen sei.

Es steht im Raum, dass es sich bei der Tat um einen Femizid handeln könnte. Darunter versteht man eine Tat, bei der ein Mann eine Frau aufgrund ihres Geschlechts tötet. Da ein Femizid in Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand ist, verwendet die Polizei in Offenburg den Begriff offiziell nicht. In der Politik wird darüber diskutiert, einen Femizid im Strafrecht zu verankern, um - wie Befürworter argumentieren - die besondere Schwere dieser Taten anzuerkennen und sie nicht als "Beziehungsdramen" oder "Tragödien" zu verharmlosen.

Der Mann und die 36-Jährige hätten sich in einer Geflüchtetenunterkunft in Schutterwald kennengelernt, so Angaben von Nahestehenden des Opfers gegenüber "Baden Online". Dort soll der Tatverdächtige mit anderen Männern an körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein, heißt es von der Polizei.

Stadt Offenburg erschüttert über die Tat

Nach der Tat ist im Wohngebiet ein Ort des stillen Gedenkens entstanden, teilte die Stadt Offenburg am Mittwoch mit. Neben dem tiefen Mitgefühl für die Angehörigen des Opfers denke man auch an die Menschen im Quartier, für die das Geschehene in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft teilweise eine schwere Belastung darstelle.

Seit Montag seien im Umfeld des Tatorts bereits Mitarbeitende der städtischen Gemeinwesenarbeit und der Jugendarbeit präsent. Sie suchen das Gespräch mit Anwohnenden und vermitteln Kontakte zu Ansprechpersonen, an die sich Menschen mit Gesprächsbedarf wenden können.

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Nach Angaben der Stadt Offenburg war die verstorbene Frau in der Stadt sehr engagiert - sie war offenbar in verschiedenen Gruppen und Organisationen ehrenamtlich tätig. Ihr Tod löse große Betroffenheit aus.

Spendenaktion für die Angehörigen der Frau

Nach der Tat wurde noch am selben Tag eine privat initiierte Spendenaktion gestartet, um die Familie des Opfers zu unterstützen - beispielsweise bei Beerdigungskosten. Wie aus dem Spendenaufruf hervorgeht, hinterlässt die Verstorbene zudem einen Sohn. Inzwischen sind Spendengelder in Höhe von rund 15.000 Euro eingegangen.

Anlässlich des Tötungsdelikts findet am Mittwochabend in Freiburg am Augustinerplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Die Initiative "Netzwerk gegen Femizide Freiburg" hatte dazu aufgerufen.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Nadine Zeller
SWR Reporterin Nadine Zeller
Louise Schöneshöfer
Louise Schöneshöfer, Reporterin im SWR Studio Freiburg.

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