Fünf Mal trafen sich die Vertreter der Härtefallkommission im Jahr 2024, um über das Schicksal von Menschen zu beraten, denen die Abschiebung droht. Soll man ihnen eine zweite Chance geben, weil sie gut integriert sind? Sollen sie in Deutschland, in Baden-Württemberg, bleiben dürfen, obwohl sie "vollziehbar ausreisepflichtig" sind?
Ausreichepflichtige Asylsuchende: Entscheidungen der Justizministerin sorgen für Unmut
Um diese Fragen ging es bei den Treffen in den Räumlichkeiten des Justizministeriums in Stuttgart. Denn dort, beim Justizministerium, ist die Kommission angegliedert. Und dort ganz oben, in der Spitze des Hauses, wird letztlich entschieden, ob man den Empfehlungen der Härtefallkommission folgt oder nicht.
Diese Entscheidungen von Justizministerin Marion Gentges und ihres Migrationsstaatsekretärs Siegfried Lorek (beide CDU) sind es, die jetzt für Unmut sorgen. In den vergangenen Jahren war es üblich, dass das Ministerium den meisten Empfehlungen seiner eigenen Härtefallkommission folgt. Die durchschnittliche sogenannte Stattgabequote seit Einsetzung der Kommission im Jahr 2005 liegt bei 84 Prozent.
Abschiebung: Immer weniger Zustimmung für Härtefälle
Auffällig ist jedoch, dass die Quote in den vergangenen Jahren immer kleiner wird. Immer seltener folgt das Justizministerium den Ersuchen der Kommission, die sich selbst als Gnaden-Instanz versteht. Im Jahr 2024 lag die Quote nur noch bei 49 Prozent. In nicht mal der Hälfte aller Fälle also stimmte das Ministerium im vergangenen Jahr den ehrenamtlichen Sachverständigen zu - und das, obwohl sich das Gremium eigenen Angaben zufolge intensiv mit den Fällen beschäftigt und sich die Entscheidungen nicht leicht macht.
"Wir wägen alles ab, machen eine Gesamtbetrachtung der Person, schauen auf die ganze Biographie", sagt der Vorsitzender der Härtefallkommission, der frühere CDU-Landrat Klaus Pavel gegenüber dem SWR: "Und dann nur 49 Prozent Zustimmung - damit bin ich nicht glücklich. Das reicht nicht." Konkret geht es um 44 Härtefallersuchen durch die Kommission im Jahr 2024. 23 davon wurden vom Ministerium abgelehnt.
Grüne wittern Sabotage durch CDU-Ministerin
Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion Daniel Lede Abal findet deutlichere Worte für das Vorgehen der Hausspitze im Justizministerium. "Das ist gnadenlos daneben", so Lede Abal über seinen Koalitionspartner. Er sei sprachlos gewesen, als er von der 49 Prozent-Quote erfahren habe, und müsse sich beherrschen, Worte dafür zu finden, die in Ordnung seien.
"Ich empfinde das als Sabotage der Arbeit der Härtefallkommission. Das Justizministerium ignoriert die herausragende Arbeit der Kommission schon fast." Bei den Fällen, die die Kommission ans Ministerium heranträgt, gehe es schließlich um Menschen, die sehr gut integriert seien. Lede Abal hält die Entscheidungen des Ministeriums für politisch motiviert, da sie zur allgemeinen Linie des Hauses passten. "Das Ministerium ist nicht abwägend tätig, nutzt keine Ermessensspielräume, will nicht kulant sein."
Härtefälle: Ministerium verweist auf Straftäter
Die Vorwürfe weist das Ministerium von Marion Gentges zurück. Die Prüfung der Ersuchen der Härtefallkommission durch das Ministerium erfolge alleine anhand fachlicher Kriterien, heißt es auf SWR-Anfrage. Die gesunkene Stattgabequote (2021: 88 Prozent, 2022: 75 Prozent, 2023: 71 Prozent, 2024: 49 Prozent) führt man darauf zurück, dass "die bestehenden Unterschiede in der Beurteilung verstärkt zu Tage getreten sind".
Die Kommission tendiere dazu, bei länger zurückliegenden Straftaten den Betroffenen eine zweite Chance geben zu wollen, sofern diese sich gut integriert hätten. Demgegenüber sei das Justizministerium in besonderer Weise dem Schutz der Rechtsordnung verpflichtet und könne nicht über Straftaten hinwegsehen. Bei 12 der 23 abgelehnten Empfehlungen der Kommission handelte es sich laut Justizministerium um rechtskräftig verurteilte Straftäter.
Kritik vom Vorsitzenden der Kommission und vom Flüchtlingsrat
Für diese Argumentation hat Klaus Pavel, der Vorsitzende der Kommission, grundsätzlich Verständnis. Er frage sich aber, ob eine starke und gelungene Integration nicht schwerer wiege als eine länger zurückliegende Straftat. Die einzelnen Begründungen des Ministeriums, warum Ersuchen der Kommission abgelehnt werden, könne Pavel nicht immer nachvollziehen.
Anja Bartel vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hält es für absurd, dass das Ministerium bei Straftaten eine rote Linie zieht. "Ministerin Gentges und Staatssekretär Lorek reduzieren Menschen, nur weil sie einmal einen Fehler gemacht haben, auf das Stichwort ’Straftäter’. Sogar Menschen, die mal ohne Ticket in der U-Bahn erwischt wurden, können deswegen später abgeschoben werden - sie sind ja ’Straftäter’."
Der Kommissionsvorsitzende Klaus Pavel bestätigt auf Nachfrage, dass es diese Fälle gebe. Deswegen gefalle es ihm nicht, dass das Ministerium bei Straftaten ein generelles No-Go sieht. "Bei Gewaltdelikten oder sexuellem Missbrauch, da ist Schluss", so Pavel, "aber muss man immer so streng sein?"
Werden die Falschen abgeschoben?
Das Handeln des Justizministeriums führe dazu, dass "die Falschen abgeschoben werden", sagt der Grüne Daniel Lede Abal. Wenn die Härtefallkommission sich für Menschen ausspreche, dann gehe es um Menschen, "die Deutsch gelernt haben, sich gut integriert haben, die sich sozial engagieren in Kirchengemeinden, Nachbarschaftscommunities und Sportvereinen. Um Menschen, die sich etwas aufgebaut haben und die sich selbst und ihre Familie versorgen."
Und Lede Abal greift auch direkt die Ministerin und den Staatssekretär an: "Wenn Gentges und Lorek in Sonntagsreden sagen, dass man die Falschen abschiebe, ist es völlig daneben, dann am Montag selbst genau das zu tun."