„Das Zirkuszelt ist nicht vergessen“

25 Jahre eingetragene Lebenspartnerschaft: Der Weg zur Ehe für alle

Seit genau 25 Jahren ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen – seit 2017 gilt auch die „Ehe für alle“. Ein Gespräch mit Joachim Schulte von der Initiative Queernet Rheinland-Pfalz.

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Von Autor/in Ines Kunze

Vorher gab es auf dem Papier keine Zugehörigkeit

Dass homosexuelle Paare ihre Partnerschaft ab dem 1. August 2001 amtlich eintragen lassen konnten, machte Dinge möglich, die bis dahin heterosexuellen Paaren vorbehalten waren: etwa nach einem Unfällen im Krankenhaus selbstverständlich Zutritt zu bekommen und Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin fällen zu dürfen.

Für Joachim Schulte von der Initiative Queernet Rheinland-Pfalz sei das ein Moment des Fortschritts gewesen, sagt er im Gespräch mit SWR Kultur, aber auch der Bitterkeit angesichts der langen Vorgeschichte: „25 Jahre, das ist irgendwie so gefühlt gestern gewesen, aber die Bundesrepublik existiert schon viel länger“.

Der Weg zur Ehe für Alle war „Würgepartie“

Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft entstand zwar ein eheähnliches Rechtsverhältnis, gleichgestellt mit der Ehe war es aber noch lange nicht. Bis zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 sei es politisch „eine einzige Würgepartie“ gewesen, sagt Schulte.

Auch heute gibt es rechtliche Unterschiede: Bei der Anerkennung der Elternschaft in gleichgeschlechtlichen Ehen sind die bürokratischen Hürden teilweise deutlich höher als bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren.

Und auch gesellschaftlich ist der Kampf um die Rechte queerer Menschen längst nicht abgeschlossen. Erst vor wenigen Tagen erschütterte ein Anschlag den Christopher Street Day in Berlin. Bei dem Angriff am Rande der Veranstaltung wurde eine Frau getötet, weitere Menschen wurden verletzt.

Auf die politischen Beileids- und Solidaritätsbekundungen folgten in der queeren Community zugleich kritische Reaktionen. Schulte sagt:

Wenn ich mir anschaue, wer sich dann äußert und wie, so kann ich sagen, dass an verschiedenen Stellen doch große Fragezeichen sind. Die Beileidskundgebungen von Herrn Merz in Ehren, aber das Zirkuszelt ist nicht vergessen.

Merz' „Zirkuszelt“-Äußerung wirkt nach

Schulte spielt damit auf eine Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz aus dem vergangenen Jahr an. In der Debatte darüber, ob zum Christopher Street Day die Regenbogenflagge am Bundestag gehisst werden sollte, sagte Merz, der Bundestag sei „ja nun kein Zirkuszelt“. Die Aussage löste Kritik aus.

Auch politische Entscheidungen der Bundesregierung werden in Teilen der queeren Community kritisch gesehen. Schultes Vorwurf: Die Politik nehme es mit den Rechten queerer Menschen nicht ernst genug.

Polens Präsident Nawrocki
Der Veto-Präsident: Polens Präsident Nawrocki und Ministerpräsident Tusk sind sich selten einig. Anadolu Agency

EU-Vorgaben und Realität liegen auseinander

Wie unterschiedlich rechtliche Vorgaben und gesellschaftliche Realität auseinanderliegen können, zeigt auch der Blick nach Polen. Der Europäische Gerichtshof entschied im November 2025, dass EU-Mitgliedstaaten eine in einem anderen EU-Staat rechtmäßig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe für die unionsrechtlich relevanten Zwecke anerkennen müssen – auch wenn die Ehe im eigenen Land nicht zugelassen ist. Konkret ging es um ein polnisches Paar, das 2018 in Berlin geheiratet hatte und dessen Ehe Polen nicht anerkennen wollte.

Das Urteil verpflichtet Polen allerdings nicht dazu, die gleichgeschlechtliche Ehe auch im eigenen Recht einzuführen. Es verpflichtet den Staat vielmehr dazu, eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossene Ehe anzuerkennen, damit die Rechte auf Freizügigkeit und Familienleben gewahrt bleiben.

Trotz der eindeutigen Vorgaben auf EU-Ebene ist die Umsetzung in Polen politisch umkämpft. Ministerpräsident Donald Tusk verfolgt einen proeuropäischen Kurs, während der PiS-nahe Präsident Karol Nawrocki wiederholt gegen Vorhaben der Regierung Stellung bezieht. Er verfügt zudem über ein Vetorecht. Die politische Auseinandersetzung um die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare zeigt damit auch, wie schwierig es sein kann, gemeinsame europäische Standards tatsächlich in nationales Recht und gesellschaftliche Realität zu übersetzen.

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Erstmals publiziert am
Stand
Das Interview führte
Martin Gramlich
Interview mit
Joachim Schulte, Sprecher bei QueerNet Rheinland-Pfalz e.V.
Autor/in
Ines Kunze
Team SWR Kultur: Autorin InesKunze