Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. Dreyer hatte Anfang vergangenen Jahres über die Internetseite und Social-Media-Kanäle der Landesregierung die AfD kritisiert. Die sah darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Laut Verfassungsgerichtshof haben Dreyers Aussagen dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und sind rechtmäßig.
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Neutralitätspflicht Kein Verfassungsbruch - AfD scheitert mit Klage gegen Dreyer
Die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat die AfD in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin kritisieren dürfen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat Dreyer nicht gegen das Neutralitätsgebot der Verfassung verstoßen.
Studiogespräch mit Kolja Schwartz SWR-Rechtsexperte: "Das ist ein sehr deutliches Urteil"
Das Koblenzer Urteil ist das erste dieser Art, das sagt, dass Amtsträger auch in ihrer Funktion die AfD kritisieren dürfen, sagt Kolja Schwartz aus der SWR-Rechtsredaktion.