Kurz vor dem Beginn des Prozesses führen Justizbeamte den Angeklagten in den größten Gerichtssaal des Landgerichts Trier, die Handschellen werden ihm abgenommen. Immer wieder blickt der junge Mann aufmerksam zur Richterbank. Seine Anwältin sagt gleich zum Auftakt, ja, ihr Mandant werde sich einlassen. Aber er möchte nicht gleich zum Auftakt etwas zu seinen Hintergründen sagen. Zunächst geht es um seinen Lebenslauf.
Angeklagter erzählt von Erkrankung
Die Vorsitzende Richterin fragt ihn zu Eltern, Geschwistern und seiner Ausbildung. Die hat er unterbrochen, weil er an Krebs erkrankt ist. Er sei in Behandlung, sagt er. Dann sagt seine Anwältin, dass er nicht bestreitet, die Taten begangen zu haben. Aber warum, da wolle er sich noch mit ihr besprechen.
In der Nacht von Ostermontag auf Dienstag soll der Mann an der Wohnung eines Bekannten in Trier geklingelt haben. Der Bekannte ließ ihn hinein. Dann soll der Angeklagte plötzlich ein verdeckt mitgebrachtes Messer gezogen und ihm in den Hals- und Nackenbereich gestochen haben.
Opfer eines Messerangriffs sagt als Zeuge aus
Der Bekannte wird kurz darauf in den Zeugenstand gerufen. Er sagt, er habe sich zuvor gut mit dem Angeklagten verstanden. Man habe zusammen ein paar Mal Cannabis geraucht und er habe ihn für einen guten Menschen gehalten. Der Angeklagte habe sich von ihm Geld geliehen, für seine Familie. Dann, kurz darauf, sei es zu einem Zwischenfall gekommen. Der Angeklagte habe ihn dabei mit einem Messer bedroht. Es sei um ein Missverständnis gegangen.
Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass seine Familie in Koblenz durch das spätere Opfer bedroht worden sei. Das Opfer bestreitet das. Er habe die Familie in Koblenz gar nicht gekannt. Wenige Tage später sei der Angeklagte bei ihm am späteren Abend vorbeigekommen. Er sei ins Wohnzimmer vorausgegangen und plötzlich habe ihn der Angeklagte angegriffen.
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Angriff mit Kampfmesser
Im Zeugenstand sagt der Angegriffene, er habe zunächst an einen Faustschlag gedacht. Erst kurz danach habe er das Blut gesehen. Sein Nachbar habe den Notarzt gerufen. Der Angeklagte sei da schon weggelaufen und habe das Messer fallengelassen. Das Opfer wurde im Krankenhaus behandelt. Demnach hätte der Angriff auch ganz anders ausgehen können, weil er die Wirbelsäule oder große Adern hätte treffen können. Laut ärztlichem Gutachten habe bei ihm aber keine akute Lebensgefahr bestanden.
Festnahme und weiterer Angriff im Gefängnis
Der 26-jährige Verdächtige wurde einen Tag später in Trier-Süd festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Etwa einen Monat später soll er im Gefängnis einen Mitgefangenen mit einem angeschärften Brotmesser angegriffen und mehrfach am Kopf verletzt haben.
Der 26-Jährige ist bislang nicht vorbestraft und sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage geplant.
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Jahrelange Haft wegen versuchten Mordes möglich
Als er sich am ersten Prozesstag bei seinem Bekannten entschuldigen will, möchte dieser das nicht hören. Wenn er wegen versuchten Mordes verurteilt wird, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. In besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Haft möglich.