Der Angeklagte kommt am Mittwoch in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal. Zunächst geht es darum, dass sein Gesundheitszustand sich verschlechtert habe. Er sei inzwischen in einem Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt, teilt die Vorsitzende Richterin mit. Über seine Anwältin lässt der Angeklagte eine Erklärung abgeben. Er gibt darin zu, dass er eine Prostituierte im März mit einem Messer bedroht hat.
Er habe im März 2025 in Bitburg die Dienste einer Prostituierten am Parkplatz Königswäldchen an der B51 gegen Bezahlung in Anspruch genommen. Er sei damals unzufrieden gewesen. Er habe 100 Euro bezahlt, aber später sein Geld zurückhaben wollen.
Küchenmesser mitgenommen und Geld zurückgefordert
Eine Woche nach dem Besuch der Prostituierten sei er deshalb wieder zu dem Parkplatz gefahren, um sein Geld zurückzufordern. Er habe ein Küchenmesser dabei gehabt. Die zuvor besuchte Prostituierte sei aber nicht persönlich dort gewesen. Er habe nur ihre Schwester angetroffen und diese aufgefordert, zu ihm ins Auto zu steigen und ihr im Auto das Messer vorgehalten. Die Frau habe panisch reagiert und direkt hineingegriffen und es ihm dann entrissen.
Schilderungen über Angriff gehen auseinander
Laut Anklage soll der Mann versucht haben, auf die 32-Jährige einzustechen. Während des Angriffs soll der Angeklagte gedroht haben, sie zu töten. In der Erklärung des Mannes heißt es dagegen, er habe ihr nur Angst einjagen wollen. Er habe erwartet, dass er dann sein Geld irgendwie zurückbekomme.
Wie es in der Anklageschrift heißt, lief die Frau danach weg und verständigte die Polizei. Vor Gericht wurde am Mittwoch verlesen, wie sie die Leitstelle informierte.
Festnahme des Beschuldigten noch am mutmaßlichen Tattag
Ein Polizist sagte dem Gericht, das Opfer habe damals eine ziemlich genaue Personenbeschreibung abgegeben. Sie habe geschildert, dass der Beschuldigte eine Beinprothese trug. Der Angeklagte war daraufhin noch am mutmaßlichen Tattag festgenommen worden.
Das mutmaßliche Opfer wird in dem Gerichtsverfahren vermutlich nicht mehr gehört werden können. Laut Gericht konnte der Frau die Ladung des Gerichts nicht zugestellt werden, und auch die Polizei hat sie nicht an ihrer Meldeadresse angetroffen. Andere Frauen hätten gesagt, sie sei vermutlich ins Ausland verzogen.
Der 59-jährige Angeklagte ist seit März in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Für den Prozess am Landgericht Trier sind drei weitere Verhandlungstage im September und Oktober angesetzt.