Dem Priester wurde mit sofortiger Wirkung die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Von seiner Tätigkeit in einer Pfarrei sei er freigestellt. Das sei keine Vorverurteilung, es gelte die Unschuldsvermutung, so das Bistum.
2015 waren erstmals Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen den Mann erhoben worden. Das Generalvikariat habe den Fall damals untersucht. Die Vorwürfe wurden aber gemäß den damals geltenden Richtlinien als disziplinarische Angelegenheit eingestuft.
Auch die Staatsanwaltschaft Koblenz sah nach Prüfung des Falls keinen Hinweis auf eine Straftat, so das Bistum in seiner Pressemitteilung.
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Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungen eingestellt
2024 gab es laut Bistum neue Erkenntnisse zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte allerdings erneut die Ermittlungen ein.
Mittlerweile habe das Bistum die kirchenrechtliche Voruntersuchung aufgrund der neuen Erkenntnisse aufgenommen. Die Beurlaubung des Priesters entspreche der gültigen Interventionsordnung und diene der Prävention, so das Bistum in seiner Pressemitteilung.