FAQ: Was Eltern wissen sollten

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Das gilt nach den Sommerferien

Nach den Sommerferien gilt für einen Teil der Grundschüler das Recht auf Ganztagsbetreuung - auch in Rheinland-Pfalz. Doch reicht das Angebot? Und müssen da alle Kinder mitmachen?

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Von Autor/in Christina Fleischanderl, Jana Klimczak

Was ist mit Ganztagsbetreuung gemeint?

Ganz einfach gesagt: Für jedes Kind, das eine Betreuung am Nachmittag braucht, muss es auch einen Platz geben. Die Betreuung kann in der Schule selbst stattfinden oder die Kinder gehen in einen Hort oder eine andere kommunale Einrichtung in der Nähe, um dort zu spielen und ihre Hausaufgaben zu machen. Im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) steht, dass Grundschüler acht Stunden täglich an fünf Tagen die Woche Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Der Unterricht zählt zu diesen acht Stunden dazu. Darüber hinaus muss es auch in den Schulferien eine Betreuung geben. Laut Gesetz kann die Betreuung insgesamt an vier Wochen im Jahr ausgesetzt werden.

Für wen gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung?

Zunächst gilt der Rechtsanspruch für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden. Das sind in Rheinland-Pfalz ungefähr 41.000. Schritt für Schritt sollen dann weitere Klassenstufen folgen. Jedes Jahr kommt eine neue dazu. Ab dem Schuljahr 2029/30 muss für alle Grundschulkinder eine achtstündige Betreuung pro Tag ermöglicht werden, sofern die Eltern das wollen. Teilweise können die Grundschulen aber auch schon jetzt ein Angebot für alle Grundschulkinder machen, die Bedarf an Nachmittagsbetreuung haben. Das ist aber regional unterschiedlich.

Welche Betreuungsformen gibt es?

Es gibt in Rheinland-Pfalz viele verschiedene Formen von Ganztagsschulen, dazu auch sogenannte betreuende Grundschulen und Horte. Wie die einzelnen Betreuungsangebote in RLP genau aussehen, ist hier nachzulesen.

Die größten Unterschiede sind:

1. In manchen Ganztagsschulen müssen die Kinder verpflichtend bis 16 Uhr in der Schule bleiben. In den betreuenden Grundschulen ist das flexibler. Da ist es auch möglich, dass die Kinder am Nachmittag zum Sportverein oder in die Musikschule gehen.
2. In vielen Ganztagsschulen gibt es ein pädagogisches Konzept. Das bedeutet, dass die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt und auch andere Projekte mit ihnen umgesetzt werden. Bei der betreuenden Grundschule geht es oft einfach darum, dass die Kinder beaufsichtigt sind.
3. Und dann wäre da noch der finanzielle Aspekt: Die Ganztagsschule ist kostenlos. Aber für die betreuenden Grundschulen müssen Eltern einen Beitrag zahlen. Wenn man einen Platz im Hort für sein Kind will, kostet das auch.

Wichtig zu wissen: Nach der neuen gesetzlichen Regelung reicht es aus, wenn Schulen die Kinder am Nachmittag beaufsichtigen. Ob den Kindern beispielsweise auch bei den Hausaufgaben während dieser Zeit geholfen wird, ist nicht vorgeschrieben.

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Gibt es zum Start genügend Plätze in Rheinland-Pfalz?

Genaue Zahlen für ganz Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Die Situation im Land ist sehr unterschiedlich. Aber "mit Blick auf die acht Stunden Betreuung von Montag bis Freitag sind wir auf einem guten Weg", sagt Moritz Petry, Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Im ersten Schulhalbjahr werde sich das ein oder andere sicherlich noch einspielen müssen. "Die Eltern werden jedoch für ihre Kinder ein Betreuungsangebot erhalten."

Auch Stefan Jakobs, Vorstand von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz, geht davon aus, "dass alle Kinder einen Platz bekommen werden, die ihn brauchen." Es könnte allerdings sein, dass sich ein Betreuungsplatz nicht immer an der eigenen Schule realisieren lässt, vor allem im ländlichen Raum. Das ist aber auch nicht vorgeschrieben. Laut den neuen Regelungen ist es möglich, dass auch in der Nähe eine Betreuung übernommen werden kann. Das Bildungsministerium in RLP merkt außerdem an, dass bereits knapp 91 Prozent der Grundschulen im Land sowieso schon ein ganztägiges Angebot haben.

Was mache ich, wenn ich keinen Platz für mein Kind bekomme?

Erhalten Kinder keinen Platz, können die Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Rechtsanspruch weiterhin nicht erfüllt, ist auch eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Die Familien können so einen Platz einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen, wenn sie Verdienstausfälle hinnehmen oder eine Betreuung bezahlen müssen.

Müssen alle Kinder an der Ganztagsbetreuung teilnehmen?

Nein, es gibt keine Pflicht. Es geht bei dem Gesetz darum, dass Eltern ein Recht darauf haben, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen. Ob das Kind am Nachmittag betreut werden soll oder nicht, können die Eltern nach wie vor selbst entscheiden. Je nach Schule, beispielsweise bei bestimmten Formen der Ganztagsschule, müssen die Kinder allerdings am Nachmittag anwesend sein.

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Wer betreut mein Kind nach dem Unterricht?

In Rheinland-Pfalz fehlt es generell an qualifiziertem Personal für Bildungseinrichtungen, wie etwa Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erziehern, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bestätigt. Deshalb ist die Personalgewinnung für die Nachmittagsbetreuung eine der größeren Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Zum Teil konnten aber Lehrkräfte dafür gewonnen werden, Stunden aufzustocken und Betreuungszeiten zu übernehmen. Vielerorts wird aber auch nicht-pädagogisches Fachpersonal zum Einsatz kommen, vor allem dort, wo noch keine Strukturen mit Ganztagsschulen aufgebaut sind, heißt es von der GEW.

Wie sieht die Betreuung in den Schulferien aus?

Prinzipiell haben die Kinder auch in den Schulferien Anspruch auf acht Stunden Betreuung von Montag bis Freitag. Wenn die Eltern wollen, können sie die Betreuung auch nur in der Ferienzeit nutzen. Einzige Ausnahme: Vier Wochen im Jahr darf die Betreuung auch geschlossen sein. Diese Schließzeit muss nicht zusammenhängend sein, sondern kann auf verschiedene Ferienzeiten verteilt werden. Wie die Betreuung in den Ferien konkret aussieht, daran arbeiten Städte und Kommunen in Rheinland-Pfalz teils gerade noch. Dabei dürfen auch Angebote wie Freizeiten oder Sportkurse von freien Trägern eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass die Anbieter staatlich anerkannt sind. Aber auch das muss von den Kreisen und Städten erst organisiert werden.

Was kostet es die Eltern?

Das ist sehr unterschiedlich und kommt auf die Form der Betreuung an. Die Ganztagsschule ist für die Eltern weiterhin kostenlos, gegebenenfalls gibt es Gebühren für das Mittagessen. Für betreuende Grundschulen oder einen Platz im Hort fallen Gebühren an. Die sind aber je nach Schulträger unterschiedlich. Auch für die Ferienbetreuung können je nach Veranstalter Kosten anfallen.

Welche Herausforderungen gibt es noch bei der Umsetzung?

Noch lange sind nicht alle Herausforderungen rund um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gemeistert. Ein Knackpunkt sind sicherlich die Kosten. In manchen Grundschulen mussten und müssen zum Beispiel Kantinen und Aufenthaltsräume ausgebaut werden. Für solche Maßnahmen bekommen Kommunen und Kreise eine Förderung von 70 Prozent seitens des Bundes. Die restlichen 30 Prozent müssen sie aus eigener Tasche zahlen.

Außerdem müsse der weitere Ausbau in den kommenden Jahren im Blick behalten werden, so Moritz Petry vom Gemeinde- und Städtebund. Wenn mehr Klassenstufen einbezogen würden, könnte auch der Personal- und Raumbedarf noch weiter steigen. Zudem gingen die Kosten für den laufenden Betrieb der Schulen derzeit auch mit der Gemeinde nach Hause, heißt es von der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Das heißt, die schwierige Finanzlage der Kommunen könnte sich durch den Rechtsanspruch weiter verschärfen.

Stefan Jakobs von der GEW Rheinland-Pfalz sieht besondere Herausforderungen auch bei der Betreuung in den Ferien: "Die Lehrkräfte scheiden für die Betreuung des Angebots in den Schulferien aus. Zudem werden in Ferienzeiten in den Räumlichkeiten in der Regel Baumaßnahmen umgesetzt."

Wird die Schule meines Kindes automatisch eine Ganztagsschule?

Nein, das wird nicht der Fall sein. Was sich ändert, ist, dass mehr Grundschulen, egal ob schon Ganztagsschule oder nicht, Betreuungsplätze am Nachmittag anbieten müssen. Es kann aber auch sein, dass Kinder in einer Gemeindehalle oder einer städtischen Einrichtung betreut werden. Ob eine Grundschule zu einer Ganztagsschule wird, entscheidet der Schulträger, in den meisten Fällen ist das die örtliche Kommune. Für die Träger ist die Umwandlung ihrer Grundschulen in Ganztagsgrundschulen aber eine Möglichkeit, sich etwas zu entlasten. Denn dauert der Unterricht an der Schule länger, müssen weniger kommunale Zusatzangebote gemacht werden, um die acht Stunden Betreuung sicherzustellen. 

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