Der schwere Unfall passierte im August 2023: Der damals 28-Jährige fuhr mit seinem Motorrad von Winterburg in Richtung Rehbach. In einer Kurve wurde er von der Sonne geblendet und übersah dadurch eine vor ihm fahrende Radfahrerin.
Der Mann bremste nicht mehr rechtzeitig und prallte mit seinem Motorrad auf die Frau. Die 54-Jährige stürzte und verletzte sich so schwer an einer Hauptschlagader, dass sie noch an der Unfallstelle starb.
Freispruch in erster Instanz
Nach dem Unfall hatte das Amtsgericht Bad Sobernheim den Motorradfahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht argumentierte damals, der Unfall wäre womöglich auch passiert, wenn der Mann aufgrund der blendenden Sonne sofort seine Geschwindigkeit reduziert hätte.
Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Als nächste Instanz hat das Landgericht Bad Kreuznach den Motorradfahrer nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Motorradfahrer hätte bremsen müssen
Das Gericht entschied, dass der heute 30-Jährige 90 Tagessätze à 50 Euro bezahlen muss. Mit diesem Urteil gilt der Mann nicht als vorbestraft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, der Unfall sei tragisch. Aber der Motorradfahrer könne nicht von Schuld freigesprochen werden. Er hätte stark bremsen müssen - und zwar direkt, als er von der Sonne geblendet wurde.
Aussage des Angeklagten unter Tränen
Im Prozess am Landgericht Bad Kreuznach sagte der angeklagte Motorradfahrer mehrmals unter Tränen, dass er sehr bedauere, was passiert sei. Er frage sich öfter, warum die Frau und nicht er gestorben sei. Er habe sich auch ein Jahr lang in psychologische Behandlung begeben.
Ich will mich nicht verteidigen. Was passiert ist, tut mir sehr leid und ich möchte mich nochmal entschuldigen.
Staatsanwältin: Haftstrafe wäre nicht angemessen
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für den angeklagten Motorradfahrer gefordert, allerdings mehr Tagessätze. Eine Haftstrafe wäre nach Angaben der Staatsanwältin nicht angemessen.
Sie hielt ihm unter anderem zugute, dass er in Therapie war und sich bei der Familie des Opfers gemeldet und entschuldigt hatte.