Die Unfälle hatten im Sommer vergangenen Jahres für Trauer und Entsetzen gesorgt: Auf der Mainzer Landstraße in Frankfurt starben 23-jährige Zwillingsbrüder, ein 27-jähriger Mann wurde schwer verletzt. Sie waren auf E-Scootern unterwegs.
Anwältin spricht von psychischem Ausnahmezustand
Zu Beginn des Prozesses vor dem Frankfurter Landgericht hat die Rechtsanwältin des Angeklagten den Unfall als "menschliche Katastrophe" bezeichnet. Dies betreffe die Opfer und deren Familien, aber auch ihren Mandanten, sagte sie. Er sei "ein ganz normaler junger Mann, der nun im Gefängnis sitzt". Bei dem Unfall sei er nicht Herr seiner Sinne gewesen, sondern habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden.
Anklage: Autofahrer aus Bad Kreuznach unter Lachgas-Einfluss
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der 24-jährige Autofahrer aus Bad Kreuznach, der die Unfälle verursacht haben soll, berauscht unterwegs - unter dem Einfluss von Lachgas. Laut Anklage fuhr er außerdem zu schnell, kam von der Fahrbahn ab und geriet auf den Fahrradstreifen. Dort überfuhr er die beiden Zwillinge, die auf einem E-Scooter unterwegs waren.
Einer der Brüder starb noch an der Unfallstelle, der andere erlag wenige Stunden später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Diesen Unfall wertet die Staatsanwaltschaft als fahrlässige Tötung.
E-Scooter-Fahrer wurde auf Motorhaube durch Frankfurt mitgeschleift
Nach dem tödlichen Zusammenstoß setzte der Autofahrer laut Anklage seine Fahrt ungebremst fort und prallte dann mit dem 27-jährigen E-Scooter-Fahrer zusammen. Dieser wurde auf die Motorhaube geschleudert und verhakte sich mit einem Bein und dem Scooter im Auto. Der Fahrer soll dennoch einfach weiter gerast sein. Schließlich fiel der 27-Jährige auf die Straße.
Er wurde schwer verletzt, musste mehrfach operiert werden und verlor seinen rechten Unterschenkel. Diesen Unfall wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass der 27-Jährige tödliche Verletzungen erleide.
Autofahrer sitzt seit Unfällen in Frankfurt in U-Haft
Nach den Unfällen war der Autofahrer aus Bad Kreuznach zunächst geflohen. Er stellte sein beschädigtes Auto an einem abgelegenen Ort ab und entfernte die Kennzeichen. Einige Stunden später stellte er sich aber der Polizei. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Nach der bisherigen Planung der Schwurgerichtskammer soll der Prozess bis Mitte September dauern.