Nach dem Tod eines vierjährigen Kindes im Willersinn-Freibad in Ludwigshafen an Pfingsten prüft die Staatsanwaltschaft, ob Verwandte des Jungen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das teilte die Behörde in Frankenthal mit.
Der Junge war laut Staatsanwaltschaft mit seinem Vater und weiteren zwei Kindern im Ludwigshafener Schwimmbad. Mit dabei waren noch zwei volljährige Verwandte. Gegen 17.30 Uhr entdeckte ein anderer Badegast den Vierjährigen leblos im Nichtschwimmerbecken und zog ihn heraus. Wenig später starb das Kind im Krankenhaus.
Hat jemand die Aufsichtspflicht verletzt?
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, es werde derzeit geprüft, ob eine aufsichtspflichtige Person diese Pflicht verletzt haben könnte. Dazu würden Zeugen vernommen. Wie lange die Ermittlungen noch dauern, sei nicht vorhersehbar.