Es kommt immer wieder vor, dass sich Unfallverursacher dagegen wehren, dass Videoaufnahmen von Dashcams verwertet werden dürfen, mit dem Argument, dass dies gegen Datenschutz verstoße. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat in einem Fall entschieden: Die Aufzeichnungen eines Unfalles dürfen verwendet werden. Das Gericht hat die Entscheidung jetzt als "Urteil des Monats" veröffentlicht.
Was beim Unfall geschah
Laut Gericht hatte ein Teslafahrer in Maxdorf geparkt und hatte die hintere Tür auf der Fahrerseite weit geöffnet, um seine zweijährige Tochter aus dem Auto zu holen. Ein Autofahrer prallte mit seinem Fahrzeug voll in die Autotür. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 8.000 Euro, heißt es im Bericht des Gerichts. Der Unfallfahrer behauptete vor Gericht, der Teslafahrer habe erst kurz vor dem Aufprall die Tür aufgerissen und er hätte keine Chance gehabt auszuweichen.
Kamera zeigt den Unfallhergang
Im Tesla ist eine Rundum-Kamera verbaut. Die zeigte ein anderes Bild des Hergangs. Der Unfallverursacher hätte rechtzeitig erkennen können, dass die Autotür offensteht und hätte unfallfrei am Fahrzeug vorbeifahren können. Belange des Datenschutzes, die der Unfallfahrer geltend machen wollte, damit die Aufzeichnungen nicht herangezogen werden, gelten laut Gericht nicht. Selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliege, habe das nicht automatisch zur Folge, dass es verboten ist, die Bilder der Kamera zu verwerten. In diesem Fall würden nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert.
Berufung zugelassen
Der geschädigte Teslafahrer muss laut Urteil allerdings 30 Prozent des Schadens selbst übernehmen, weil er seine Tür über längere Zeit hatte offen stehen lassen. Der Unfallverursacher ging in Berufung. Eine Entscheidung steht noch aus. Der Bundesgerichtshof hatte schon 2018 entschieden, dass Bilder von Dashcams zur Aufklärung von Unfällen genutzt werden dürfen.