Muss die VG Bad Ems-Nassau Langzeit-Parkern insgesamt rund 185.000 Euro erstatten? Diese Frage hatte zuerst der BEN-Kurier aufgeworfen. Den Betrag hatte die Verwaltung nach eigenen Angaben in den vergangenen vier Jahren mit Langzeit-Parktickets in Bad Ems erwirtschaftet. Sie waren nach ihrer Einführung in 2022 (Wochen- und Monatstickets) sowie 2024 (Jahrestickets) aber zunächst nicht in die Gebührenordnung für die Stadt Bad Ems mit aufgenommen worden.
Ein Verwaltungsfehler, den die zuständige Verbandsgemeinde mittlerweile einräumt. In einer aktuellen Ratsvorlage steht, man habe es versäumt, für die Langzeit-Parkgebühren eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Erst zum 1. Januar 2026 wurde das Langzeit-Parken in einer neuen Parkgebührenordnung verankert. Sind die Gebühren aus dem Zeitraum zwischen 2022 und 2026 also hinfällig?
Entscheidende Frage: Wurden Autofahrer begünstigt?
Diese Frage sei nicht so leicht zu beantworten, ordnet ein Kommunalrechtler auf Anfrage des SWR ein. Aus juristischer Sicht müsse hinterfragt werden: Hätten Autofahrer mehr gezahlt, wenn sie Einzelparkscheine für die Parkdauer gekauft hätten? Hatten sie also - trotz fehlender rechtlicher Grundlage - einen Vorteil durch die Zeitkarten? Falls nicht, dann habe die Verwaltung unrechtmäßig gehandelt.
Die Verbandsgemeinde ist überzeugt, dass die Dauerparktickets für ihre Nutzer von Vorteil waren. In einer Vorlage zu einer kurzfristig angesetzten Sitzung des Stadtrats Bad Ems am 24. Februar 2026 heißt es: "Durch diese fehlende Regelung in der Parkgebührenordnung ist den KfZ-Nutzern im Ergebnis kein Nachteil und damit auch kein finanzieller Schaden entstanden." Betroffene Autofahrer hätten "im Ergebnis keine Schlechterstellung erfahren".
VG will rückwirkend Rechtssicherheit schaffen
Der vom SWR angefragte Rechtsexperte erklärt, dass Kommunen generell für die rechtssichere Erhebung von Parkgebühren eine Parkgebührenordnung erlassen müssten, in der alle Formen der Gebührenerhebung aufgeführt sind. Die Verbandsgemeinde will die Gebührenordnung für Bad Ems jetzt rückwirkend zum 1. April 2023 anpassen.
Damit wolle die VG Bad Ems-Nassau Rechtssicherheit schaffen, bestätigt Bürgermeister Bruchhäuser dem SWR. Einige Bürger hätten schon beantragt, dass ihnen ihre Langzeit-Parkgebühren erstattet werden. Über diese Anträge sei "nach entsprechender Prüfung der Sach- und Rechtslage jeweils zu entscheiden."