Bissverletzungen, entzündete Ohren und Stress im Rudel - darunter sollen Hunde auf dem Gnadenhof gelitten haben, so berichteten es Amtstierärzte in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit den zeitweise rund 60 Hunden auf ihrem Gnadenhof überfordert war und Hinweise auf die schlechten Bedingungen ignorierte.
Frühere Gnadenhofbetreiberin darf nur noch maximal zwei Hunde halten
Die Staatsanwaltschaft hatte eine zehnmonatige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch und verwies auf die langjährige Arbeit der Frau im Tierschutz. Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler verurteilte sie letztlich zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Außerdem darf die Frau nie wieder mehr als zwei Hunde halten.
Die Verurteilte selbst reagierte fassungslos auf die Bewährungsstrafe. Sie habe nie Tiere gequält oder ihnen sonst ein Leid zufügen wollen, sagte sie unmittelbar nach dem Urteilsspruch im Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Beim Kreisveterinäramt Ahrweiler waren von 2020 bis 2024 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aktenkundig geworden, deswegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft nach eigener Auskunft zunächst einen Strafbefehl gegen die ehemalige Gnadenhof-Betreiberin beantragt. Dagegen hatte sie sich gewehrt, sodass es zu dem Gerichtsverfahren kam.