Beschuldigte hat Einspruch eingelegt

Tierschutz missachtet? Verfahren gegen ehemalige Gnadenhof-Betreiberin aus Harscheid hat begonnen

Die ehemalige Betreiberin eines Gnadenhofs in der Verbandsgemeinde Adenau muss sich seit Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, mehrfach gegen den Tierschutz verstoßen zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Strafbefehl gegen die ehemalige Betreiberin des Gnadenhofs beantragt. Durch das Kreisveterinäramt Ahrweiler seien von 2020 bis 2024 mutmaßliche Verstöße gegen den Tierschutz aktenkundig geworden, bestätigte der Staatsanwalt dem SWR am Rande der Hauptverhandlung. Gegen den Strafbefehl hat die Beschuldigte Einspruch eingelegt. Ob berechtigt oder nicht, muss jetzt in der mündlichen Verhandlung geklärt werden.

Anklage wegen Art der Hundehaltung und Bissverletzungen

Der Strafbefehl umfasst zwei Fälle aus 2023. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihre zeitweise mehr als 60 Hunde auf dem Gnadenhof nicht ordentlich gepflegt und nicht artgerecht gehalten zu haben. Die Anklage stützt sich dabei auf Kontrollen durch das Kreisveterinäramt, die Angeklagte sprach dagegen von "Razzien". Dabei sei laut Anklage festgestellt worden, dass Hunde unter anderem überlange oder eingewachsene Krallen hatten, weiterhin hätten mehrere Hunde Bissverletzungen aufgewiesen.

Diese führt die Anklage auf eine nicht artgerechte und nicht sachgemäße Haltung zurück. Die Angeklagte habe nicht dafür gesorgt, dass ranghöhere und -niedere Tiere aus der Gruppe voneinander getrennt gehalten wurden. Vielmehr habe sie den Hunden durch ihr Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum erhebliche Schmerzen und Leiden bereitet. Dies begründete die Staatsanwaltschaft auch anhand der mutmaßlich schlechten hygienischen Zustände, die bei den Kontrollen festgestellt worden seien.

Angeklagte weist Vorwürfe vor Gericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler zurück

Demnach habe das Kreisveterinäramt mit Unterstützung durch Hundeführer der Polizei Koblenz Urinlachen, mit Urin getränkte Bettlaken auf dem Boden sowie frischen und alten Hundekot in mehreren Räumen im Haus der Angeklagten vorgefunden. Alle Vorwürfe zusammen hätten im Mai 2024 zur Beschlagnahmung von fast 50 Tieren geführt. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Vier Gitterboxen mit Hunden im Kofferraum eines Transporters: Im Kreis Ahrweiler sind Hunde von einem Gnadenhof abtransportiert worden, um ihre Zahl zu verrringern.
Abtransport von Hunden vom Gnadenhof in der Eifel.

In ihrer Einlassung gab sie an, "bei jeder kleinsten Kleinigkeit" zum Tierarzt gegangen zu sein. Sie habe mit ihren Hunden regelmäßig drei verschiedene Tierärzte aufgesucht. Weiterhin gab die Angeklagte an, eine sehr reinliche Person und eine "regelrechte Putzfanatikerin" zu sein. Sie habe ihr Haus jeden Abend geputzt, dafür auch einmal pro Woche Hilfe von einer Mitarbeiterin erhalten.

Dauerhaftes Halteverbot für Hunde könnte ausgesprochen werden

Diese Mitarbeiterin belastet die Angeklagte jetzt ebenfalls. Laut Staatsanwaltschaft habe sie zwei Beißvorfälle zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus würde der Angeklagten die Verantwortung für 18 weitere Bissverletzungen vorgeworfen, dokumentiert durch das Veterinäramt. Sollte es zur Verurteilung kommen, dürfte die Angeklagte im schlimmsten Fall nie wieder Hunde halten. Zur Mitte des ersten Prozesstages zeigte die Staatsanwaltschaft den möglichen Fortgang des Verfahrens auf.

Staatsanwaltschaft schlägt Rücknahme des Einspruchs vor

"Aus meiner Sicht wird die Anklage nach der bisherigen Beweiserhebung zu halten sein", lautete die Einschätzung des Staatsanwalts. Er schlug der Angeklagten vor, den Einspruch zurückzuziehen, mit Verweis auf die sogenannte "Reformatio in Peius", die im Strafbefehlsverfahren greife. Demnach könnten alle Beweise aus der Hauptverhandlung zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt werden. "Eine klassische Strafe und ein Tierhaltungsverbot kommen in Betracht", ordnete der Staatsanwalt ein.

Soll heißen: Wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Hunde auf dem Gnadenhof über einen langen Zeitraum erhebliche Schmerzen oder großes Leid erfahren haben, könnte der Frau dauerhaft die Berechtigung entzogen werden, Hunde zu halten. Auch eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren wären laut Tierschutzgesetz als Strafmaß möglich.

Angeklagte lehnt "Deal" der Staatsanwaltschaft ab

Die Angeklagte, die sich ungerecht durch das Kreisveterinäramt behandelt sieht, schlug das Angebot aus. Sie halte an ihrem Einspruch fest, denn "hier sollte einfach nur ein Gnadenhof kaputt gemacht werden." Die Hauptverhandlung wird am 24. September fortgesetzt, mit einem Urteil im Strafbefehlsverfahren ist am 8. Oktober zu rechnen. Auswirkungen auf den Gnadenhof als Institution wird das aber nicht mehr haben.

Das Bild zeigt das Gebäude des Gnadenhofes in der Eifel.
Der Gnadenhof in Harscheid in der Eifel steht in der Kritik. Hier sollen Hunde nicht artgerecht gehalten worden sein.

Gnadenhof in Harscheid ist mittlerweile verkauft

Denn die Angeklagte erklärte vor Gericht, dass sie das Gelände verkauft hat. Darüber hatte zuerst die Rhein-Zeitung berichtet. Laut dem Bericht der Zeitung soll auf dem Gelände jetzt eine Hundepension einziehen, die ehemalige Besitzerin sei nach Frankreich gezogen. Die Angeklagte bestätigte vor Gericht, dass sie vor sechs Wochen umgezogen sei. Ungeachtet dessen hat der ehemalige Gnadenhof weiterhin viele Unterstützerinnen und nach wie vor fast 40.000 Follower auf Facebook.

Mehr als 30 von ihnen waren als Besucher zum Prozessauftakt gekommen. Der Saal des Amtsgerichts war bis auf den letzten Platz voll. Wer keinen Platz ergattern konnte, wartete im Flur. Einige Besucher haben angekündigt, auch beim nächsten Prozesstag wieder dabei zu sein. Die Richterin bat sie am Ende des ersten, rund sieben Stunden langen Verhandlungstags, bis dahin trotz aller Emotionalität sowohl auf Social Media als auch auf dem Nachhauseweg friedlich zu bleiben.

Tierärzte: Angeklagte war zeitweise überfordert

Am zweiten Prozesstag waren Andrang und Interesse weiterhin ungebrochen groß. Unter anderem machten drei Tierärzte als Zeugen ihre Aussagen. Sie haben nach eigenen Angaben immer wieder Hunde des Gnadenhofs behandelt. Die Ärzte attestierten der Angeklagten, grundsätzlich das Beste für ihre Tiere gewollt zu haben.

Ein Tierarzt sagte aus, er kenne die Angeklagte "als engagiert. Sie war immer sehr bemüht, ihre Hunde zu pflegen und gut versorgen zu lassen." Eine andere Veterinärin gab zu Protokoll, die Angeklagte habe "so wie sie es konnte versucht, Verantwortung für ihre Tiere zu übernehmen." Alle Tierärzte kamen aber zu dem Schluss, dass die Angeklagte mit den vielen Hunden zeitweise einfach überfordert gewesen sei.

Mit Hinblick auf die Anklage nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes machte die Vorsitzende Richterin dann nochmals deutlich: "Ich glaube ihnen, dass sie den Gnadenhof aus einer guten Gesinnung heraus gegründet haben." Aber es sei unerheblich, ob der Halter Leid und Schmerzen für die Tiere gewollt habe. Neben Vorsatz könne auch Unterlassen zur Erfüllung der angeklagten Tatbestände führen. Zum Beispiel, wenn Pflegemaßnahmen und Behandlungen der Hunde verschleppt worden seien.

Harscheid

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