Der Mord an Amy Lopez liegt bereits 31 Jahre zurück. Die Polizei ermittelt weiter und beschreibt den Tathergang in ihrem neuesten Zeugenaufruf nochmal detailliert: Am 26. September 1994 wollte die 24-jährige amerikanische Studentin Amy Lopez die Festung Ehrenbreitstein bei Koblenz über den Felsenweg besteigen. Zuletzt gesehen wurde sie dort um 8:50 Uhr. Um 10:15 Uhr wurde ihre Leiche in einem abgelegenen Raum der Festung gefunden, dem sogenannten General-Aster-Zimmer. Amy Lopez wurde sexuell misshandelt und brutal ermordet.
Fotos von persönlichen Gegenständen veröffentlicht
Jetzt zeigen die Ermittler Bilder von persönlichen Gegenständen des Opfers, die der Täter nach dem Mord an sich genommen hatte und die bisher nicht wieder aufgetaucht sind. Auf den Fotos sind unter anderem eine Brille mit brauner Fassung, ein silbernes Armkettchen aus groben Gliedern, eine silberfarbene Timex-Digitaluhr mit beschädigtem Armband, weiße Nike-Sportschuhe "Cross Trainer Low", vermutlich Größe 39, sowie eine weiße Bauchtasche mit Travellerschecks und Dollarnoten zu sehen. Nach Angaben der Kriminalpolizei könnten sich die Objekte noch heute im Besitz des Täters befinden.
Amerikanische Studentin vor 31 Jahren getötet Neue Hinweise im Cold Case - Koblenzer Mordfall Amy Lopez bei "Aktenzeichen XY"
31 Jahre nach dem Mord an der amerikanischen Touristin Amy Lopez wurde der Fall aus Koblenz in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" gezeigt. Laut Polizei gibt es neue Hinweise.
Warum die Fotos erst jetzt veröffentlicht werden
Die Veröffentlichung der Fotos 31 Jahre nach dem Verbrechen wirft Fragen auf: Warum werden die Bilder jetzt erst veröffentlicht? Wie kommt die Polizei an die Fotos, wenn der Täter die Gegenstände mitgenommen hat? Auf Nachfrage erklärt die Polizei, dass die Fotos aus dem Besitz der Familie Lopez stammen. Zudem seien auch Vergleichsbilder eingeholt worden. Es seien teilweise also nicht dieselben Gegenstände, die der Täter einbehalten habe.
Dass die Fotos erst jetzt veröffentlicht wurden, hat laut Polizei ermittlungstaktische Gründe. Demnach enthalten Fotos von Gegenständen, die mit der Tat in Verbindung stehen, sogenanntes "Täterwissen". Solange die Ermittler dieses Wissen zurückhalten, können sie es bei späteren Vernehmungen nutzen, um Aussagen von Verdächtigen zu überprüfen.
Die Polizei teilte dazu mit: Erst durch den Fortschritt der Kriminaltechnik und die Möglichkeit, eine bereits gesicherte DNA-Spur als Beweis einzusetzen, sei es vertretbar, die Fotos nun freizugeben, ohne die Beweisführung zu gefährden.
Ermittler nennen konkretes Täterprofil
Die Ermittlungen ergaben laut Polizei folgendes Täterprofil: Der Mann sei mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Einzeltäter zwischen 18 und 35 Jahren gewesen, ohne persönlichen Bezug zum Opfer, aber mit Vorerkenntnissen in Gewalt- oder Sexualdelikten. Er habe vermutlich einen starken regionalen Bezug zum Tatort gehabt, zum Beispiel durch Arbeit, Wohnort oder familiäre Bindungen. Möglicherweise sei er später weggezogen.
Die Polizei Koblenz fragt:
- Wer hat Amy Lopez am 26. September 1994 zwischen 9 Uhr und 10:15 Uhr in Koblenz gesehen?
- Wer machte im Bereich der Festung Ehrenbreitstein verdächtige Beobachtungen?
- Gibt es weitere Personen, die im Bereich der Festung Ehrenbreitstein oder Koblenz Opfer von z.B. Sexualstraftaten wurden?
Neue Hinweise nach "Aktenzeichen XY... Ungelöst"
Nachdem der Fall in der vergangenen Woche in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... Ungelöst" zu sehen war, erhielt die Polizei neue, teilweise ganz konkrete Hinweise auf einen möglichen Täter. Es könnte jetzt also nochmal Bewegung in den Cold Case kommen.
Die Kriminalpolizei habe die Hoffnung nicht aufgegeben, den Fall aufklären zu können, sagte Polizeisprecher Jürgen Fachinger: "Mord verjährt nie." Deswegen werde der Fall erst dann zu den Akten gelegt werden, wenn er aufgeklärt sei.
Die Polizei setzt Belohnung von 10.000 Euro aus
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, wurde eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt. Zeugen können sich bei der Kripo Koblenz unter der Telefonnummer 0261/ 103 390 oder an jeder anderen Polizeidienststelle melden.