- Was bedeutet Cybergrooming?
- Wie viele Fälle von Cybergrooming gibt es?
- Wie wird Cybergrooming bestraft?
- Wer sind die Täter oder Täterinnen?
- Wie gehen die Täter vor?
- Wie können Kinder und Jugendliche geschützt werden?
- Was können Eltern und Lehrkräfte tun, um Kinder zu schützen?
Was bedeutet Cybergrooming?
Der englische Begriff wird meist mit "Anbahnung über das Internet" übersetzt. Die Täter suchen ihre Opfer über Socialmedia-Kanäle, wie Tiktok, die Kinder und Jugendliche nutzen. Die Polizei weist aber insbesondere auf die Gefahr von Online-Spielen, wie "Fortnite", hin. Die Täter nehmen über die Chat-Funktion im Spiel Kontakt zu Opfern auf.
Wie viele Fälle von Cybergrooming gibt es?
2024 hat die Landeskriminalpolizei in Rheinland-Pfalz 228 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern registriert, die über das Internet und ein IT-Gerät (z.B. Intranet, Mobilfunknetze, etc.) begangen wurden. Das sind etwas weniger Fälle als im Jahr davor (243). Bundesweit wurden 2024 3.457 Fälle erfasst (2023: 2.580 Fälle). Die Polizei geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus.
Wie wird Cybergrooming bestraft?
Die bewusste Kontaktaufnahme zu Minderjährigen im Internet, um sie sexuell zu missbrauchen, ist in Deutschland strafbar. Allein der Versuch kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Wer sind die Täter oder Täterinnen?
Als Täter und Täterinnen kommen nicht nur Erwachsene in Frage, auch Kinder und Jugendliche können Gleichaltrige im Internet sexuell belästigen.
Wie gehen die Täter vor?
Die Täter nutzen die Anonymität auf Plattformen, wie TikTok, oder Gaming-Plattformen, wie Fortnite, und geben sich als Gleichaltrige aus. Mit Komplimenten oder besonderer Aufmerksamkeit bauen sie einen Kontakt auf und versuchen, Persönliches von ihren Opfern zu erfahren.
"Ein erstes Warnzeichen für Cybergrooming", so die Polizei, "ist, dass die Täter versuchen, ihre Opfer dazu zu überreden, private Nachrichten, etwa über einen Messenger-Dienst, auszutauschen." Bei Messenger-Diensten sind die Nachrichten verschlüsselt und der Täter kann sein Opfer unbehelligt überreden, dort intime Nachrichten auszutauschen.
Ist der persönliche Kontakt geknüpft, versuchen die Täter, ihre Opfer möglicherweise mit Geld oder Geschenken dazu zu bringen, anzügliche Fotos oder Videos zu senden. Im schlimmsten Fall drängt der Täter auf ein persönliches Treffen.
Wie können Kinder und Jugendliche geschützt werden?
Der beste Schutz, damit Kinder und Jugendliche nicht Opfer von Cybergrooming werden, ist, sie für die Gefahren zu sensibilisieren. Schon Grundschüler sind im Internet unterwegs und leichte Opfer. Der Verein Internet-ABC stellt umfangreiches pädagogisches Material und Informationen für Lehrkräfte, Eltern und Kinder zusammen.
Permanente Überwachung oder gar ein Internetverbot seien aber der falsche Weg, meinen Experten. Stattdessen sollten Eltern Vertrauen aufbauen und die Medienkompetenz stärken. Eltern sollten für eine vertrauensvolle Atmosphäre sorgen, damit Kinder sich trauen, über ihre Online-Erfahrungen zu sprechen.
Was können Eltern tun, wenn sie den Verdacht auf Cybergrooming haben?
Das Bundeskriminalamt informiert auf seiner Internetseite ausführlich über Cybergrooming. Folgende Tipps werden dort genannt:
- Dokumentieren Sie den Chat-Verlauf
- Wenden Sie sich an die örtliche Polizei und fragen Sie, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Das ist wichtig, denn wenn Sie ohne Absprache mit der Polizei anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chat speichern, könnten Sie sich selbst strafbar machen.
- Besprechen Sie mit der Polizei das weitere Vorgehen. Zum Beispiel, ob Sie den Absender blockieren sollen. Die Löschung des Accounts müssten Sie beim jeweiligen Netzbetreiber beantragen.
- Möglicherweise braucht Ihr Kind psychologische Hilfe. Wenden Sie sich an eine der Opferberatungsstellen. Adressen haben wir in der Infobox hinterlegt.