Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz vor elf Jahren abgewiesen. Es ging um zusätzliches Schmerzensgeld, dass einige Angehörige der insgesamt 150 Opfer von der Bundesrepublik Deutschland gefordert hatten. Sie werfen den Behörden vor, nicht ausreichend geprüft zu haben, ob der Co-Pilot damals flugtauglich gewesen ist.