Debatte um neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz

Staatsrechtler: AfD-Ausschluss vom Staatsdienst ist rechtswidrig

Mehrere Staatsrechtler halten es für verfassungswidrig, AfD-Mitglieder allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit vom Staatsdienst auszuschließen - wie in Rheinland-Pfalz geplant.

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Von Autor/in Gernot Ludwig

Eine solche Regelung hatte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag für Neuanstellungen angekündigt. Das Innenministerium bestätigte auf SWR-Anfrage unmissverständlich: "Wer zum Zeitpunkt der geplanten Einstellung Mitglied einer der in Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift genannten extremistischen Organisationen ist (etwa AfD, Anmerkung der Redaktion), für den ist eine Einstellung ausgeschlossen. Denn Maßstab für die Berufung/Einstellung in das Beamtenverhältnis ist die zweifelsfreie Überzeugung von der Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber."

Staatsrechtler Wieland: Jeder Fall muss einzeln entschieden werden

Das Ministerium geht also davon aus, dass bei Mitgliedern der AfD die Verfassungstreue nicht gegeben ist. Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland von der Universität Speyer sagt, eine solche Praxis verstoße gegen das Grundgesetz. Danach habe "jeder das gleiche Recht zum Zugang zum öffentlichen Dienst nach Eignung, Befähigung und Leistung. Und die Frage, ob jemand geeignet ist, muss in jedem Fall einzeln entschieden werden." Es sei unzulässig, AfD-Mitglieder pauschal von einer solchen Einzelfallprüfung auszuschließen, so Wieland.

"Dienstherr muss mit Bewerber sprechen"

Was das für die Praxis bedeutet, erklärt der Verfassungsrechtler Josef-Franz Lindner von der Universität Augsburg: "Wenn ein Bewerber angibt, Mitglied in der AfD zu sein, dann muss der Dienstherr mit dem Bewerber ein Gespräch führen. Darin muss er zum Beispiel nachfragen, wie der Bewerber zu den verfassungsrechtlich problematischen Äußerungen der Partei steht, ob er sich damit identifiziert. Dann muss der Dienstherr nachhaken, ob der Bewerber nur passives Mitglied oder sogar aktives Mitglied ist. Ob er Ämter und Funktionen in der AfD hat. Warum er in die Partei eingetreten ist usw."

Ziel dieser Einzelfallprüfung sei es, festzustellen, ob der Bewerber mit beiden Füßen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, sprich: verfassungstreu sei, so Lindner. Der Staatsrechtler Wieland weist darauf hin, "es kann dabei herauskommen, dass jemand Mitglied der AfD ist und trotzdem deutlich machen kann, dass er fest auf dem Boden der Verfassung steht".

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Innenministerium schließt Einzelfallprüfung für AfD-Mitglieder aus

Das Ministerium schließt auf schriftliche Nachfrage eine solche Einzelfallprüfung für AfD-Mitglieder aber von vornherein aus. Auch für den Verfassungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands ist das nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Gröpl teilte dem SWR mit: "Jeder Beamte muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dafür eintreten. Davon auszugehen, dass das pauschal für AfD-Mitglieder nicht gilt, ist unzulässig."

Zudem sagt Gröpl: "In einer funktionierenden Demokratie muss es jedem Staatsbürger erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei beizutreten und sie durch Austritt wieder zu verlassen. Das gilt auch für die AfD."

Ein weiterer Aspekt: Bewerber aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD auszuschließen, verstößt nach Ansicht von Staatsrechtler Wieland gegen europäisches Recht. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 1995 in einem Urteil gesagt, dass die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei nicht ausreicht, um jemanden aus dem Staatsdienst zu entlassen. Das gilt meines Erachtens auch für Neueinstellungen", so Wieland.

Verwaltungsvorschrift sieht laut Staatsrechtlern Einzelfallprüfung vor

Die Äußerungen des Ministeriums stehen interessanterweise im krassen Widerspruch zur geplanten neuen Verwaltungsvorschrift. Dem SWR liegt ein Entwurf dieser Verwaltungsvorschrift vor. Mehrere Staatsrechtler, die sie gelesen haben, kommen zum Ergebnis, dass diese eine Einzelfallprüfung vorsieht. Warum das Ministerium dem auf Nachfrage widerspricht, ist unklar.

Staatsrechtler Wieland: "Politisch wird auf juristische Feinheiten oft nicht Bezug genommen. Man will eine Botschaft rüberbringen, will zeigen, dass man sich entschlossen gegen Extreme wendet und dann wird die Aussage unzulässig verallgemeinert. Ich rate davon ab."

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Die gleiche Vermutung hat Staatsrechtler Lindner: "Ich denke, es geht Minister Ebling darum, ein deutliches Zeichen zu setzen gegen die Einstellung von AfD-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst. Dabei ist er meines Erachtens übers Ziel hinausgeschossen. Wenn die Verwaltungsvorschrift tatsächlich so umgesetzt wird, dass es keine Einzelfallprüfung gibt, wäre das ganz klar verfassungswidrig."

Rheinland-Pfalz steht mit seinem Vorgehen bisher offenbar allein da

Rheinland-Pfalz steht mit seiner Ankündigung, Bewerber allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der AfD nicht für den Staatsdienst einzustellen, bisher offenbar allein da. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass AfD-Mitglieder nicht von vornherein vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Es werde jeder Fall einzeln geprüft.

Auch das Land Bayern handhabt das so: Dort steht die AfD seit Kurzem auf einer Extremismus-Liste, wie das auch Rheinland-Pfalz plant. Aus dem bayrischen Heimatministerium heißt es: Eine bloße Mitgliedschaft in der AfD begründe für sich noch keinen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, die zu einer Ablehnung der Einstellung führen würde.

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