Bisher war in Baden-Württemberg die Abgabe von Lachgas nicht geregelt. Ab dem 12. April ist Minderjährigen der Erwerb und Besitz von Lachgas, wie in den Kartuschen für Schlagsahne, bundesweit verboten. In Rheinland-Pfalz hatte die Stadt Kaiserslautern bereits im Frühjahr 2025 mit Allgemeinverfügungen den Verkauf von Lachgas an Minderjährige eingeschränkt.
In den vergangenen Jahren führte das unscheinbare Gas zu immer mehr Anrufen in der Vergiftungs-Informationszentrale des Uniklinikums Freiburg. 2023 waren es nur 6 Anrufe, 2025 waren es 16. Die Beschwerden reichen von Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel bis hin zum Koma.
Lachgas in der High Society
Lachgas ist kein neues Phänomen. Das farb- und geruchlose Gas wurde 1771 erstmals in Reinform hergestellt. Etwa dreißig Jahre später entdeckte Humphry Davy die besonders anregende Wirkung. Er füllte das Lachgas in imprägnierte Seidensäckchen und brachte sie zu Partys in die englische High Society. Atmeten die Gäste das Gas ein, beschrieben sie ein Kribbeln in Fingern und Zehen sowie ein unbeschreibliches Glücksgefühl.
Die feine Gesellschaft erfreute sich ein paar Monate an der Neuheit, doch das Interesse verschwand. Seit einiger Zeit wird Lachgas wieder als Partydroge missbraucht. Lachgaskapseln gibt es dafür im freien Verkauf, eigentlich für Sprühsahne gedacht. Da Lachgas nicht als Betäubungsmittel gilt, kann jede Person diese Kapseln kaufen, egal wofür diese verwendet werden.
Je nachdem wie hoch die Konzentration des eingeatmeten Lachgases ist und wie lange es in der Lunge behalten wird, kann es entweder leicht anregend wirken - oder bewusstlos machen. Richtig eingesetzt kann es so auch als Narkosemittel verwendet werden. In noch höheren Konzentrationen kann Lachgas aber auch gefährlich werden. Atmet man während der Bewusstlosigkeit weiter hochkonzentriertes Lachgas ein, kann es zu Sauerstoffmangel kommen. Es drohen Atemlähmung und Tod. Konsumiert man Lachgas über längere Zeit kann es zu Lernschwächen, dauerhaften Nervenschäden und Lähmungen kommen.
Lachgas: Verbot der Partydroge ab dem 12. April
Lachgas wird zum Großteil wieder ausgeatmet, doch der aufgenommene Teil reagiert im Körper mit Vitamin B12. Das Vitamin wird durch Lachgas für seine eigentliche Funktion im Folsäure-Stoffwechsel unbrauchbar. Dies hat zur Folge, dass sich das Blutbild verschlechtert und das Nervensystem geschädigt wird.
Um den Missbrauch einzudämmen, wurde das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz geändert. Lachgas darf nicht mehr über Automaten und per Versand an Privatpersonen abgegeben werden. Gaskartuschen dürfen nur 8,4 Gramm enthalten und à 10 Stück verkauft werden. Es gilt ein Abgabeverbot an Minderjährige. Ihnen ist Erwerb und Besitz von Lachgas verboten.
Neben den Einschränkungen beim Handel mit Lachgas wird auch der Erwerb der Chemikalien GBL und BDO schwieriger. Diese werden immer wieder als sogenannte K.o.-Tropfen für Sexual- und Raubdelikte verwendet.